Die Förderung Erneuerbarer in einem weit gefassten technologieoffenen Rahmen, der lediglich auf das Kriterium der THG-Minderung abstellt, lasse die Erneuerbaren als wirkungsvollste Klimaschutzmaßnahme und zentrale Säule der Energiewende fast zweitrangig erscheinen. Aufgrund langer Investitionszyklen und der langen Geltungsdauer der neuen Leitlinien bestehe aber die Gefahr, dass die Technologien auf Basis fossiler Energieträger künstlich im Markt halten und damit der Modernisierung unserer Wirtschaftsstruktur langfristig entgegenstehen, kritisiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
Weitere Probleme sieht der BEE in der vorgesehenen Absenkung der Ausschreibungsgrenzen auf zunächst 400 Kilowatt und ab 2026 auf 200 Kilowatt. Projekte im Bereich der Erneuerbaren seien insbesondere vor der Umsetzung kapitalintensiv, sagt Peter. „Die mit der Teilnahme an einer Auktion verbundenen Kosten und Risiken bilden den zentralen Parameter und entscheiden über den Erfolg im Ausschreibungsverfahren. Dies stellt einen enormen Nachteil für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften dar, denn diese haben nicht den gleichen Zugang zu Fremdkapital und können auch Risiken für einen Nicht-Zuschlag nicht auf mehrere Projekte streuen“, mahnt Peter.
Bürgerenergie als Schlüssel für Akzeptanz
Auch widerspreche der Entwurf damit dem Ziel der Kommission, allen europäischen Bürgern den Zugang zum Eigenverbrauch zu ermöglichen. „So lange die Mitgliedstaaten den Eigenverbrauch in Ausschreibungen verbieten könne, werde die Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme an Auktionsverfahren direkt zu einer Reduzierung des Eigenverbrauchs führen und damit die Bürgerenergie ausbremsen. „Dabei ist sie der Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende“, sagt die BEE-Chefin weiter.
Zudem sei auch die sogenannte endogene Mengensteuerung hinderlich für den weiteren Ausbau. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen, denn dies verletzt in erster Linie das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen sollten vorrangig regulatorische Hindernisse wie schleppende Genehmigungsverfahren adressiert werden, die zu einer Unterzeichnung von Ausschreibungen führen. Zudem sollten nicht voll ausgeschöpfte Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden“, fordert Peter. (nhp)
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