Die Bundesregierung hat die Förderung von Neubauten mit dem Effizienzstandard GEG 55 vollständig beendet und die Förderung von Häusern mit dem Standard GEG 40 vorerst eingestellt. Diese Standards werden erreicht, wenn das Gebäude nur 55 beziehungsweise 40 Prozent des Energiebedarfs eines im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Referenzgebäudes erreicht.
Bafa unterstützt regeneratives Heizen
Davon nicht betroffen sind die Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt werden. Dazu gehört vor allem der Umstieg auf moderne Heizungstechnik. Dazu zählen neben Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen auch Wärmepumpen und innovative Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien. Auch Hybride aus mehreren Heizungsformen werden weiter unterstützt. Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen ist wiederum daran gebunden, dass sie für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern vorbereitet sind. Auch Dämmmaßnahmen und der Einbau moderner Energiemanagementsysteme und Anlagensteuerungen werden weiter gefördert.
Solaranlagen über das EEG weiter unterstützt
Die Unterstützung von Photovoltaikanlagen und Speichern, die über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit gefördert wurden, fällt hingegen unter den derzeitigen Förderstopp. Allerdings wurde die Solaranlage nur unterstützt, wenn der Betreiber keine Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch genommen hat. Diese wiederum bleibt erhalten, so dass der Bau von Solaranlagen auch weiterhin unterstützt wird – nur nicht mehr im Rahmen der BEG.
Antragsflut bei der KfW
Hintergrund des Förderstopps ist der Erfolg der BEG. Da ein Gebäude mit dem Effizienzstandard GEG 55 ohnehin schon Stand der Technik ist, hatte schon die Vorgängerregierung das Förderprogramm für diese Gebäude auslaufen lassen. Zum Ende Januar 2022 sollte Schluss sein. Die Folgen waren fatal. Die KfW wurde mit einer regelrechten Antragsflut überschüttet, die das bereitgestellte Budget gesprengt hat. Deshalb musste der neue Wirtschaftsminister Robert Habeck die Reißleine ziehen.
Härtefallregelung in Aussicht gestellt
Derzeit gibt es aber immerhin eine Härtefallregelung. Wenn der Bau eines neuen Hauses an den fehlenden Fördermitteln zu scheitern droht, kann der Bauherr von der KfW noch einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Zumindest prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit derzeit. Dies gilt für alle noch nicht entschiedenen Anträge für die Förderung eines Effizienzhauses 55 und eines Effizienzhauses 40.
Regierung muss neues Budget auflegen
Zudem wird die Förderung des Effizienzhauses 50 nicht wieder aufgenommen. Wie es mit der Förderung des Effizienzhauses 40 weitergeht, wolle die Bundesregierung zügig entscheiden. Immerhin muss sie ein neues Budget für die Förderung bereitstellen. Hier spielen natürlich auch die zur Verfügung stehenden Mittel im Klima- und Energiefonds sowie der Bedarf für andere Förderprogramme der Bundesregierung eine Rolle.
Bauherren brauchen Klarheit
Die Branchen wollen aber schnell eine Entscheidung. So begrüßt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zwar die Einstellung der Förderung für das Effizienzhaus 55, weil dieses schon der Mindeststandard sei. „Auch eine ausführliche Prüfung der bestehenden und geplanten Förderprogramme für Neubauten ist sinnvoll, so dass die Maßnahmen an die ambitionierten Klimaziele angepasst und die Effizienz in Neubauten auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter gesteigert werden kann“, sagt Simone Peter, Präsidentin des BEE. „Auf der anderen Seite entsteht aber große Unsicherheit, wenn gleichzeitig alle Anträge nach der BEG vorläufig gestoppt werden. Hier muss die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen, um klimafreundliche Investitionen nicht zu behindern.“ (su)
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