Die im Sondierungsergebnis festgehaltene Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land sei überfällig, erklärt BNE-Chef Robert Busch. „Aber auch Solarparks brauchen ausreichend Flächen und schnellere Genehmigungen, um ihr Potenzial für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Biodiversität zu entfalten. Im Schnitt sollte ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Solarparks vorgesehen werden und dabei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben“, fordert Busch.
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Im Koalitionsvertrag müsse daher auch ein Flächenziel für Solarparks verankert werden. „Ohnehin wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert, ab 2023 vier Prozent der landwirtschaftlichen Fläche eines Betriebes als nicht-produktive Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, damit Landwirte oder Pächter auf den restlichen Flächen vollen Anspruch auf GAP-Direktzahlung haben“, meint der BNE-Lobbyist.
Würde nur ein Teil dieser Stilllegungsflächen für solare Biodiversität genutzt, werde sowohl das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt erfüllt, als auch eine neue Antwort auf Flächenfragen zwischen Energiewende, Naturschutz und Landwirtschaft gefunden. Die kommunale Planungshoheit bei Solarparks sollte aber beibehalten bleiben, denn die Erfahrung lehrt: Kommunale Planung gehe schneller und präziser als eine übergeordnete Regionalplanung. Im Bund-Länder-Kooperationsausschuss sollte künftig auch überprüft werden, ob das Flächenziel für Solarparks erreicht wird. (nhp)
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