Standorte von Freiflächenanlagen befinden sich meist auf landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise innerhalb der Flächenkulisse des EEGs, entlang von Verkehrswegen oder in benachteiligten Gebieten. Auch PPA-Projekte werden nahezu immer auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt. Mit dem Wunsch vieler Landwirte nach Solarparks und mit zunehmenden Projektgrößen kommt es vermehrt zu Problemen, betonte BNE-Chef Robert Busch.
Solarparks kein Grundvermögen
Der Verband kritisiert unter anderem eine unpassende Regelung für die erbschaftssteuerliche Behandlung von Solarparkflächen. Denn rechtlich werden Solarflächen nicht als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen eingeordnet. „Für den Ausbau der Photovoltaik ist das ein massives Hindernis“, mahnt BNE-Chef Buch. Der Verband legt deshalb einen Lösungsvorschlag vor: Eine Änderung im Bewertungsgesetz sei demnach der beste Weg, um Fragen der Erbschaftssteuer bei Neu- und Bestands-Solarparks zu lösen.
Bisher werden Flächen mit Solarparks meist nicht sachgerecht eingeordnet, beispielsweise als Siedlungs- und Verkehrsfläche. Dies habe zur Folge, dass sie steuerrechtlich dem Grundvermögen eines Landwirtschaftsbetriebs zugerechnet werden und nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wegen dieser Zuordnung werden Flächen mit Solarparks deutlich anders als landwirtschaftliche Flächen bewertet, auch wenn Rückbauverpflichtungen bestehen, mahnt der BNE.
Änderung des Bewertungsgesetzes
Kommt es zum Hofübergang, zehrt die hohe Bewertung die geltenden Verschonungsregeln bei Landwirtschaftsbetrieben hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf. Diese Verschonungsregeln seien in Landwirtschaftsbetrieben sehr wichtig, um Betriebsübergang bei einem Generationenwechsel im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge zu vereinfachen und Höfe zu erhalten. In extremen Fällen könne dies betriebsgefährdend sein für den gesamten Landwirtschaftsbetrieb, heißt es in dem Positionspapier.
Um dieses erhebliche Problem schnell für neue und bestehende Solarparks lösen, wurde vom Beratungsunternehmen Ecovis ein Gutachten erarbeitet, das zwei Ansätze diskutiert. Als Vorzugsvariante wird darin eine Änderung des Bewertungsgesetzes vorgeschlagen, die gegenüber Anpassungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz einige Vorteile aufweise. (nhp)
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