Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat einen Mustervertrag für die kommunale Beteiligung von Standortkommunen an den Erträgen von Solarparks vorgestellt. Der Vertrag wurde entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Damit waren alle Akteure an der Erstellung des Mustervertrags beteiligt, die es auch betrifft“, sagt Jens Vollprecht, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Becker Bottner Held (BBH). Er hat zusammen mit seinem Kollegen Wieland Lehnert und den beteiligten Verbänden den Mustervertrag ausgearbeitet.
0,2 Cent pro Kilowatt für die Gemeinde
Die kommunale Beteiligung ist seit der letzten Novelle des EEG möglich. Paragraph 6 regelt, dass die Standortgemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms bekommen können. Im Referentenentwurf war diese Teilhaberegelung noch als Verpflichtung vorgesehen. Diese wurde aber zu einer freiwilligen Beteiligung abgeschwächt. „Doch auch wenn die Teilhabe im EEG geregelt ist, sollte dennoch aus Transparenzgründen ein schriftlicher Vertrag zwischen den Akteuren geschlossen werden“, sagt Vollprecht.
Keine Zweckbindung der Zahlungen
Mit dem Mustervertrag will der BNE die Kommunalbeteiligung vereinfachen, wie Verbandschef Robert Busch betont. Denn diese wird die Debatte um die Errichtung von Solaranlagen verändern. Schließlich bekommen die Gemeinden und strukturschwachen Regionen damit jährliche und gut planbare Einnahmen, über die sie frei verfügen können. Denn eine Zweckbindung ist nicht vorgesehen. „Die Zahlungen fallen auch nicht unter den kommunalen Finanzausgleich, sondern bleiben bei den Kommunen und bei der Gemeinde vor Ort“, weiß Jens Vollprecht. „Die Gemeinden sind sehr dankbar für die frei verfügbaren Finanzmittel“, ergänzt Robert Busch.
Akzeptanzdebatten entschärfen
Damit könnten sich auch die Akzeptanzdebatten rund um die Planung und den Bau von Solaranlagen ändern. „Denn mit der finanziellen Beteiligung sehen die betroffenen Bürger, dass die Anlage etwas für die Wirtschaft der Kommune bringt. So sind sie mehr daran interessiert, dass die Freiflächenanlagen auch gebaut werden“, sagt Busch. „Dadurch wird der Freiflächenausbau einfacher, der dann nicht nur zur Energiewende, sondern auch zu den ländlichen und kommunalen Strukturen passt“, ergänzt Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien beim BNE.
Den Mustervertrag und ein Beiblatt mit Erklärungen finden Sie zum kostenlosen Download auf der Internetseite „Sonne sammeln“, einer neuen Initiative des BNE.
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