Bei den Ausschreibungen für Solardachanlagen musste der Höchstwert nicht auf das diesjährige Niveau gehoben werden. Im Vergleich zur letzten Festlegung reicht der BNetzA ein leicht niedrigeres Niveau, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen. Hintergründe sind demnach sinkende prognostizierte Kosten der Aufdachanlagen und das Ausbleiben von Geboten oberhalb eines Werts von 10,50 Cent je Kilowattstunde in der vergangenen Gebotsrunde, erklärt die Behörde.
Kosten für Bau, Betrieb und Finanzierung gestiegen
Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte wieder auf die deutlich niedrigeren Werte nach EEG zurückgefallen. Das wären 5,9 Cent für Solarparks und 8,91 Cent je Kilowattstunde für Aufdachanlagen. Diese Werte seien aber nicht auskömmlich, schreibt die BNetzA. Mit den Festlegungen reagiert die Behörde auf die seit der letzten gesetzlichen Bestimmung gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen – einschließlich der gestiegenen Zinskosten für die Finanzierung.
Die Kosten seien so stark gestiegen, dass ein rentabler Betrieb für neu geplante Anlagen mit gesetzlichen Höchstwerten nicht in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang möglich wäre. Der Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments sowie des zweiten Segments hat die BNetzA hier veröffentlicht. (nhp)
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