Die alten Netzentgeltrabatte sind nicht mehr zeitgemäß. Durch die Energiewende verändert sich die Stromerzeugerlandschaft immer stärker – und dies verändert auch den Netzbetrieb. Dementsprechend ist eine Neubewertung der Anreize erforderlich, die durch Sondernetzentgelte gesetzt werden. „Wir wollen zukünftig systemdienliches Verbrauchsverhalten der Industrie besonders anreizen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Stromabnahme an aktuelle Strompreise anpassen
Industrie und Gewerbe sollen reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie in Situationen mit hohem Stromangebot mehr Strom verbrauchen. Andersherum erhalten sie auch dann eine Reduktion der Netzentgelte, wenn sie in Zeiten eines knappen Stromangebots weniger Strom verbrauchen. „Wir schlagen einen Übergang von einem starren in ein flexibles System vor“, sagt Müller. Das zukünftige System will die Behörde nun mit allen Akteuren erörtern.
Die Bundesnetzagentur schlägt im Eckpunktepapier eine Regelung vor, die für stromintensive Betriebe einen Anreiz schafft, dynamisch auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. Diese spiegelt sich in erster Linie in den Strombörsenpreisen wider. Im Grundsatz sollten Marktsignale anhand der Netzentgelte gestärkt werden. Eine Privilegierung der Netzentgelte soll demnach erhalten, „wer in Zeiträumen besonders niedriger Preise seine Abnahme im Vergleich zu seinem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöht und in Zeiten besonders hoher Preise seine Abnahme im Vergleich zu seinem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senkt“, erklärt die BNetzA. Die genaue Austarierung des Anreizmechanismus hängt von den technischen Möglichkeiten der Industrie ab, Mengen- und Preisentwicklungen zu prognostizieren und flexibel darauf zu reagieren.
Individuelle Netzentgelte bleiben vorerst
Bestehende Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte sollen jedoch nicht unmittelbar ihre Wirkung verlieren. Es ist vorgesehen, den Unternehmen Übergangsfristen zu gewähren, die eine Umstellung der Produktion und die Realisierung von Flexibilitätspotentialen ermöglichen. Die Bundesnetzagentur sucht den intensiven Austausch mit der Branche, um die genannten Ziele zu erreichen. Die Konsultation erfolgt bis zum 18. September 2024. Die Regelung soll dann zum Januar 2026 in Kraft treten. (nhp)
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