Die neue Festlegung der Bonner Behörde gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen.
Schätzungen der Ausgleichskosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober möglich, teilt die BNetzA mit. Die Entlastungsbeträge werden den über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen diesen Aufschlag am 25. Oktober.
Ein gestuftes Modell für die Mehrkosten durch den Netzausbau
Die BNetzA sieht dabei ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer höheren Kostenbelastung auch betroffen ist. Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Last der Verbraucher im Netzgebiet. Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.
Netzentgelte von bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde
In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde, während es Regionen gibt, in denen diese unter fünf Cent liegen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich. Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus nach Paragraph 19 StromNEV zu nutzen. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern.
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Die bisherige Umlage ist bereits Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen. Diese entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Auf diese bestehende Regelung wird jetzt laut BNetzA „bürokratiearm und rechtssicher aufgesetzt“. Der Entlastung betroffener Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. (nhp)
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