Ermutigend sei, dass erste Reformen aus dem Vorjahr bereits greifen, betont Körnig. Im ersten Quartal 2023 verzeichnete die Photovoltaiknachfrage ein Allzeithoch. Nach Daten der Bundesnetzagentur wurden 2,7 Gigawatt Photovoltaikleistung neu in Betrieb genommen, 33 Prozent mehr als in den ersten drei Monaten des Jahres 2022. Dieser Rekord geht maßgeblich auf einen Solarboom in Eigenheimsiedlungen hierzulande zurück.
Beschleunigung von Planungsprozessen
Die von der Bundesregierung gesetzte Messlatte ist hoch: Auch in den kommenden vier Jahren benötigen wir jeweils ein Wachstum der Photovoltaiknachfrage von rund 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Die vorgelegte Photovoltaikstrategie benennt nicht nur richtige Ziele. „Die Strategie beinhaltet auch zahlreiche wichtige Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beim Markt-, Flächen- und Netzzugang und zur Beschleunigung von Planungsprozessen“, bewertet BSW-Chef Carsten Körnig.
Der Zugang zu ausreichend geeigneten Standortflächen und Stromnetzen sei bei ebenerdig errichteten Solarparks von besonderer Bedeutung. Im Falle ihrer Limitierung oder zu langer Kabeltrassen entstehen andernfalls schnell Zeit- und Kostentreiber. Der Zugang zu ertragsschwachen Standorten, sogenannten benachteiligten Gebieten oder Stilllegungsflächen künftig soll nun vereinfacht werden. Auch die geplante Einführung eines Wegenutzungsrechtes bei der Netzdurchleitung zum zugewiesenen Netzanschlusspunkt eines Solarparks hält die Branche für richtig. Eine erfolgreiche Blaupause dafür bieten dabei praktizierte Regelungen beim Breitbandausbau und bei den Übertragungsnetzen.
Photovoltaikanlagen in Hofnähe baurechtlich privilegiert
Ein weiterer wichtiger Schritt sei die geplante stärkere solare Mobilisierung von Landwirten ab, die zu den wichtigsten Treibern der Energiewende zählen. Viele Landwirte würden gern ungenutzte Dachbrachen oder ertragsschwache Flächen für die Solarernte nutzen, weiß Körnig. Dies soll nun verstärkt geschehen, indem landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich bei der Solarförderung nicht länger schlechter gestellt werden, ferner Solarparks künftig steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet und Photovoltaikanlagen in Hofnähe baurechtlich privilegiert werden.
Hohe Erwartungen habe der BSW-Chef zum Beispiel an die neue „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ mit Solarstrom. Dabei sollen künftig endlich auch mehr Mieter vom preiswerten Solarstrom profitieren. Das Ministerium plant die Weitergabe des vor Ort erzeugten Solarstroms im Gebäude künftig sehr einfach zu gestalten, etwa an Mieter oder an Mitbewohner einer Eigentümergemeinschaft. Das soll ermöglicht werden, ohne dass man dadurch zum Stromversorger wird, ohne dass man zugleich eine Vollversorgung für die Verbraucher im Haus organisieren muss und ohne aufwändige Bürokratie oder teure zusätzliche Zählertechnik. Daran waren Mieterstrommodelle in der Vergangenheit zumeist gescheitert.
Solarwärmepotenziale noch stärker heben
Handlungsbedarf gibt es laut Körnig allerdings bei der Absicherung angemessener Amortisationszeiten auch in Zeiten steigender Fremdkapitalzinsen, beim Ausbau von Solarstromspeichern und für eine stärkere Mobilisierung der Solarwärmepotenziale, dezentral im Gebäude wie auch im Kraftwerksmaßstab. (nhp)
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