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Bürgerenergiegemeinschaften wollen ihren Strom einfacher selbst nutzen

Zahlreiche Bürgerenergiegemeinschaften wollen den von ihnen produzierten Strom nicht einfach nur ins Netz einspeisen, sondern auch selbst nutzen oder anderen Verbrauchern direkt verkaufen. Dies ist Inhalt der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU (EMD), die dieses Energy Sharing ermöglichen soll. In der Bundesrepublik ist allerdings in dieser Hinsicht regulatorisch noch nicht allzu viel davon umgesetzt. Deshalb habt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) zusammen mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) Vorschläge unterbreitet, wie die Richtlinien schnell umgesetzt werden kann.

Teilversorgung ermöglichen

Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem sogenannten Teilversorgungsmodell, das auch in der EMD vorgesehen ist. Dabei können die Anlagenbetreiber gemeinschaftlich ihren Strom nutzen oder direkt verkaufen, ohne dass einer von ihnen zum Stromlieferant mit allen Pflichten wird. Die Anlagenbetreiber müssen dementsprechend auch keine Vollversorgung derjenigen sicherstellen, die den Strom nutzen. Diese können mit einem Stromanbieter die Lieferung des Reststroms separat vereinbaren.

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Strommengen abrechnen

Mit dieser Regelung würde eine bislang entscheidende Hürde für das Energy Sharing aus dem Weg geräumt. Neue Anforderungen entstehen allerdings dadurch, dass die Strommengen zwischen mehreren Akteuren abgerechnet werden müssen.

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Regionale Begrenzung vorgeschlagen

Deshalb schlagen das BBEn und der DGRV eine regionale Beschränkung der Teilnahme am Energy Sharing auf einen Umkreis von 50 Kilometer vor. Um dabei dennoch die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, müssten die Anlagenbetreiber eine Prämie in Höhe von 2,0 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Zudem sollen für kleinere Anlagen die Lieferantenverpflichtungen entfallen. Dies sollte für Einzelhaushalte bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe und öffentliche Gebäude bis zu 100 Kilowatt Anlagenleistung gelten. Erst wenn die Generatoren größer werden, aus denen der Strom für das Energy Sharing bereitgestellt wird, sollten die Lieferantenverpflichtungen gelten.

Das gesamte Positionspapier finden Sie auf der Webseite des BBEn zum Download. (su)