Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein, mahnt die Bundesnetzagentur. Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die gute Nachricht: Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp rund 130.000 Anlagen betreffen.
Wer muss sich registrieren?
Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher müssen demnach genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Registrierungen können online unter Marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. (nhp)
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