Zentral ist die Festlegung von mehr Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden.
Ökoenergieanteil bis 2030 auf 42,5 Prozent anheben
Die im letzten Jahr überarbeitete EU-Richtlinie (2018/2001) zur Förderung von erneuerbaren Energien sieht vor, dass der Ökoenergieanteil am Bruttoenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.
Darüber hinaus werden „von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Mehr Flächenverfügbarkeit für Solarparks
Mit dem Gesetz sollen die europäischen Vorgaben zur Beschleunigung des Ökoenergieausbaus am selben Standort im Bundesrecht verankert werden. Positiv hervorzuheben sei, dass für die Ausweisung von Gebieten für Solar nun klare planerische Maßgaben definiert wurden, sagt BDEW-Chefin Kerstin Andreae. So könne die Flächenverfügbarkeit für Solarparks gesteigert werden. „Ebenso zu begrüßen ist, dass Energiespeicher nun in Beschleunigungsgebieten die gleichen Vorzüge genießen, wie Wind- und Solarausbau.“
UVP nicht an die Besonderheiten von Solarparks angepasst
Bei etlichen Punkten besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf. So soll beispielsweise nun auch bei großen Solarfreiflächenanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Gleichzeitig sei der Entwurf noch nicht an die UVP-bezogenen Besonderheiten bei Solaranlagen angepasst, kritisiert Andreae.
Grundsätzlich positiv sei zudem die Herabsenkung der Zahlungen in das nationale Artenhilfsprogramm. Eine Einmalzahlung bei Inbetriebnahme ist laut BDEW jedoch kritisch. Dadurch werde unnötig in die Finanzierung der Projektierer eingegriffen und kleinere Unternehmen würden benachteiligt. (nhp)
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