Damit werde die Zielerreichung des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie, kurz BEE. Die Stiftung Umwelt Energierecht wies jüngst darauf hin, wie stark das EU-Beihilferecht das EEG 2021 geprägt hat. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden.
Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird. So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, mahnt BEE-Präsidentin Simone Peter.
Eine eingebaute Marktbremse für Photovoltaik
Die Wahlmöglichkeit für Photovoltaikanalgen ab 300 Kilowatt an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, sei eine künstliche Marktbremse, kritisiert der BEE. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden“, erklärt Peter.
Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen laut Peter noch verschlimmbessert. „Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, sagt Peter. Zusätzlich droht 130.000 Photovoltaikanlagen, die nicht ins ein MSR eingetragen wurden, bereits ab Januar 2021 ein EEG-Zahlungsstopp. (nhp)
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