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Neustart für Smart Meter – nun aber wirklich

So sollen Netzanschlüsse von Stromkunden mit einem Verbrauch von über 100.000 Kilowattstunden pro Jahr bis spätestens 2032 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Liegt der Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden, sollen die Netzanschlüsse alle bis spätestens 2030 mit einem Smart Meter ausgestattet sein.

Der Ausbau soll spätestens 2025 starten. Die jeweiligen Kosten für den Stromkunden unterscheiden sich je nach Verbrauch und liegen zwischen 120 Euro bei einem Verbrauch von 50.000 bis 100.000 Kilowattstunden und 20 Euro bei einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden. Liegt der Verbrauch unter den 6.000 Kilowattstunden, kann ebenfalls ein Smart Meter eingebaut werden, muss aber nicht. Dann dürfen die Kosten für das Gerät 20 Euro für Endkunden nicht übersteigen. Hinzukommen jeweils noch Anteile, die die Verteilnetzbetreiber für die Smart Meter übernehmen müssen, die sich ebenfalls nach dem Stromverbrauch richten.

Solaranlagen ab sieben Kilowatt brauchen ein Smart Meter

Auch Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als sieben Kilowattstunden müssen ab 2025 innerhalb von sechs Jahren mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Liegt die Anlagenleistung bei bis zu 15 Kilowatt, dürfen die jährlichen Kosten für den Anlagenbetreiber nicht höher als 20 Euro liegen. Für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt, werden dann höchstens 50 Euro pro Jahr fällig.

Höchsten 120 Euro muss der Betreiber einer Anlage mit einer Leistung zwischen 25 und 100 Kilowatt für den intelligenten Zähler pro Jahr bezahlen. Liegt die Anlagenleistung darüber, legt die Bundesregierung keine konkrete Obergrenze mehr fest. Das Jahresentgelt solle dann aber angemessen sein, was immer das auch bedeuten mag. Auch hier müssen die Netzbetreiber den restlichen Teil der Kosten übernehmen, wobei die Bundesregierung auch für die Gesamtkosten Höchstbeträge festgelegt hat.

Drei-Hersteller-Regel entfällt

Ein Hebel zur Beschleunigung ist sicherlich auch die Abschaffung der Marktanalysen und der Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es entfällt die Regel, dass mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller ein zugelassenes Gerät auf dem Markt haben müssen, damit die Einbaupflicht für die Smart Meter überhaupt greift. Zudem will die Bundesregierung die Einführung von variablen Stromtarifen beschleunigen. Dazu müssen ab 2026 die Stromlieferanten ihren Kunden einen variablen Tarif anbieten, wenn der Stromverbrauch bei mehr als 50.000 Kilowattstunden liegt. Bisher galt eine Grenze von 100.000 Kilowattstunden.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in der Hochlaufphase ineffizient, argumentiert die BDEW-Chefin Kerstin Andreae, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem. Denn gerade mit dem Nutzen für das Gesamtsystem rechtfertigt das Gesetz die Kostenverschiebung von den Kunden auf den Netzbetreiber.

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„Wichtig ist eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen“, sagt Andreae. Auch die Chance zu einer deutlichen Vereinfachung des Messtellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften wird laut BDEW verpasst. In vielen Punkten gehe der Gesetzentwurf allerdings an der Praxis vorbei und behindere einen planbaren Rollout für Messstellenbetreiber eher als ihn zu unterstützen. (nhp)

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