Mit einem Beschluss des niedersächsischen Landtags im November 2021 können Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis 15 Meter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die neue Regel gilt für Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Außenbereich. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das berichtet das Portal Klein-Windkraftanlagen.com.
Kleine Windanlagen zur Selbstversorgung sind optisch unauffällig, werden von den Anwohnern oft gar nicht wahrgenommen. Es geht um sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben, die ohne Baugenehmigung und ohne Benachrichtigung des Bauamts durchgeführt werden dürfen. In der Niedersächsischen Bauordnung geht Paragraph 60 auf verfahrensfreie Baumaßnahmen ein. Im Anhang der Bauordnung werden die verfahrensfreien Baumaßnahmen aufgezählt. (nhp)
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