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Öko-Institut für Solardach-Pflicht in der EU

Diese Empfehlungen hat ein Forschungsteam des Öko-Instituts im Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe veröffentlicht. Das Ziel sei es zu zeigen, wie die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller gestaltet werden können. Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen.

 Einführung der Solarpflicht ab 2024

Die Wissenschaftler empfehlen, die Solarpflicht zwei Jahre früher, Ende Dezember 2024 zu starten, anders als es der Vorschlag der Kommission vorsieht (Ende 2026). So hätten die Mitgliedsstaaten nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres immer noch eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht können die benötigten Handwerker und Handwerkerinnen ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.

Mehr Flächen für Solar denken

Jedes Gebäude, dessen Dach grundlegend saniert wird, sollte demnach – ebenso wie Neubauten – direkt von Ende 2024 an zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden, fordern die Wissenschaftler. Dies soll nach Ansicht des Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt einer Dachsanierung.

Zudem soll die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Empfehlungen für Solarthermie und wenig Bürokratie

Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur Erfüllung der Pflicht zulassen. Da diese Anlagen meistens jedoch nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen können. Die Mitgliedsländer sollten dafür Förderprogramme auflegen, gerade auch für einkommensschwache Haushalte. Denn auch diese sollen in die Pflicht einbezogen werden, um sich an der Energiewende beteiligen zu können. Den bürokratischen Aufwand soll eine Anlaufstelle für alle nötigen Infos und Formulare so gering wie möglich halten. (nhp)

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