Der Bundesverband Erneuerbare Energien Österreichs (EEÖ) weißt darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) die Befreiung der Photovoltaikanlagen von der Elektrizitätsabgabe so formuliert hat, dass sie als Förderung verstanden werden kann. Das ändert für die Anlagenbetreiber erst einmal nichts an der Tatsache, dass sie in Zukunft keine solche Abgabe auf den selbst verbrauchten Strom entrichten müssen. Zudem schließt die Regelung alle Photovoltaikanlagen ein. Bei Erzeugergemeinschaften gilt dies sogar für den Strom, der ins Versorgungsnetz eingespeist bilanziell von den Beteiligten an der Gemeinschaft im gleichen Jahr aus dem gleichen Versorgungsnetz entnommen wird.
Kollision mit Beihilferecht befürchtet
Allerdings stuft das Finanzministerium dies als Steuervorteil ein. Das kann durchaus europarechtliche Konsequenzen haben, wie die Branchenvertreter von EEÖ betonen. Denn die Befreiung fällt so unter die sogenannte Deminimis-Kriterien. Das bedeutet, dass die Befreiung ab einer bestimmten Höhe in Brüssel angezeigt und von der EU-Kommission genehmigt werden muss. „Das bringt vor allem für größere Anlagen Probleme und eine faktische Aufhebung der Befreiung in kürzester Zeit“, beklagt EEÖ die Regelung. „Die Klassifizierung als Förderung ist so, als würde die nicht eingehobene Umsatzsteuer für Äpfel aus dem eigenen Garten als Förderung gelten“, ergänzt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria.
Alle Technologien einbeziehen
Die Branchen fordern jetzt Finanzminister Blümel und das BMF auf, entsprechend nachzubessern. Denn die veröffentlichte Verordnung hat noch weitere Haken. Denn entgegen der Ankündigung im Regierungsprogramm bezieht die Verordnung nicht alle Erzeugungstechnologien bei der Befreiung ein, sondern nur die Photovoltaik. „Da wurde also ein großer Teil der erneuerbaren Erzeugungstechnologien einfach ausgespart! Auch vielen Kleinwasserkraftbetreiber oder Biomassekraftwerke und Biogasanlagen würde eine Befreiung zustehen. Sie werden hier nun einfach schlechter gestellt“, wettert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von EEÖ. (su)
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