Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen von 13,1 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten von 9,4 Milliarden Euro.
8,5 Gigawatt mehr Solaranlagen in 2023
Denn für das Jahr 2023 rechnen die vier Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Ökostromanlagen von elf Gigawatt. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird mit 8,5 Gigawatt erneut durch Solaranlagen getrieben. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen mit 2,2 Gigawatt und 0,5 Gigawatt zum Netto-Zubau bei. Für Biomasse wird ein leichter Rückgang der Leistung von 0,1 Gigawatt erwartet, weil einige Anlagen ihr Förderende erreichen, erklärt die Bundesnetzagentur.
EEG-Umlage abgeschafft, der Bund zahlt
Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage abgeschafft. Die Finanzierung der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (genauer im Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt. (nhp)
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