Der Bundesverband PV Austria begrüßt die Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) durch den österreichischen Nationalrat. Doch das EAG ist nur ein erster Schritt hin zur Beschleunigung des notwendigen Ausbaus der Photovoltaik in der Alpenrepublik. Schließlich muss dieser um den Faktor Sieben im Vergleich zum vergangenen Jahr steigen.
Details schnell regeln
Es werde sich jetzt in der Praxis zeigen, wie praktikabel die Handhabung des neuen Fördersystems für die vielen Tausend neuen Anlagenbetreibern ist. Allerdings haben einige Details nicht den Weg ins Gesetz gefunden, die PV Austria für wichtig gehalten hat. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können, um keine weitere Zeit zu verlieren“, appelliert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria.
Bundesländern müssen nachziehen
Zudem reicht das EAG bei weitem nicht aus, um den notwendigen Zubau tatsächlich anzustoßen. „Mit dem Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes ist der Bund vorangegangen“, sagt Paierl. „Nun sind die Länder gefordert nachzuziehen und ihre Landesgesetze und Stromnetze fit für die Photovoltaik zu machen“, fordert er die Bundesländer auf, ihren Beitrag zu liefern. Denn dort gibt es immer noch Skepsis, was vor allem die Nutzung von Flächen betrifft.
Planbarkeit verbessert
Denn das neue EAG sieht unter anderem vor, dass wieder größere Photovoltaikprojekte umgesetzt werden. Dafür sollen auch alternative Flächen genutzt werden können, jenseits von Dachflächen. Das neue Gesetz erleichtert aber auch den Bau von kleinen Anlagen auf privaten Ein- und Zweifamilienhäusern. Wichtig ist hier die Erleichterung des Netzzugangs und die Pauschalisierung der Netzzugangskosten, was die Planbarkeit ermöglicht.
Bürgerbeteiligung ohne eigenes Dach
Auch die Städte und vor allem die Beteiligung von Bürgern ohne eigenes Dach hat die Bundesregierung mit dem EAG in den Blick genommen. Denn mit der gemeinschaftlichen Stromerzeugung wird auch die Stromnutzung außerhalb der Gebäude oder Flächen ermöglicht, auf denen die Anlagen gebaut werden. Die ist neben der Neuordnung der Förderung einer der entscheidenden Hebel, um die vorhandenen Flächen besser ausnutzen und damit den Zubau beschleunigen zu können. (su)
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