Wie die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) mitteilt, hat das Bundesamt für Energie (BFE) ein Faktenblatt zu den neuen Regelungen für Solaranlagen veröffentlicht, die seit dem Jahreswechsel in der Eidgenossenschaft gelten. Diese neuen Regelungen betreffen unter anderem die Änderungen der Berechnung der Minimalvergütung und die Abnahme und Vergütungspflichten für Solarstrom durch die Netzbetreiber. Diese Neufassungen sind schon zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Vereinfachungen für ZEV
Seither gelten auch die ersten Änderungen des Stromversorgungsgesetzes. Auch die Erlaubnis für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), das Netz in der Niederspannungsebene bis ein Kilovolt zu nutzen, gilt seit 1. Januar 2025. Außerdem werden die Netzbetreiber verpflichtet, virtuelle Zählpunkte zuzulassen. Damit verringert sich die Zahl der physischen Zählpunkte, die montiert werden müssen, was das Geschäftsmodell der gemeinsamen Versorgungsanlage weiter verbessert. Die restlichen Regelungen für die ZEV gelten weiter wie bisher.
Schweiz: Seit Anfang 2025 gelten neue Regeln für Solaranlagen
Neue Förderinstrumente eingeführt
Durch die Änderung der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird unter anderem eine Unterstützung von solaren Parkplatzüberdachungen eingeführt. Auch die anderen Förderinstrumente und Vergütungen werden neu geregelt. So wird unter anderem der Bonus für Solarfassaden und dachintegrierte Anlagen steigen. Zudem führt die Schweiz Ausschreibungen von gleitenden Marktprämien für Strom aus Solaranlagen ein.
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Die kompletten Neuregelungen inklusive deren Inkrafttreten haben die Autoren des Merkblattes zusammengestellt und detailliert erklärt. Sie finden das Faktenblatt „Neuerungen im Energierecht ab 2025“ auf der Webseite des BFE zum Download. (su)