In der Schweiz soll auch nach dem Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für große Photovoltaikanlagen Ende 2022 eine Förderung weiterhin möglich sein. Dabei setzen die Eidgenossen auf Ausschreibungen, während kleinere Anlagen mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Diese können zwar auch Solargeneratoren mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt in Anspruch nehmen. Doch die Einmalvergütung ist auf 30 Prozent der Investitionssumme begrenzt. Den Rest der Refinanzierung müsste der Betreiber aus dem Verkauf oder der direkten Nutzung des Stroms stemmen.
Ausbau weiter abgesichert
Das wäre für eine gewerbliche Eigenverbrauchsanlage keine große Hürde. Doch Solarparks stoßen hier regelmäßig an ihre Grenzen. Deshalb hat die Kommission für Umwelt, Raumordnung und Energie des Schweizer Nationalrats (UREK) den Vorschlag des Grünen-Abgeordneten Bastien Girod angenommen, für die Refinanzierung von Solarparks Ausschreibungen einzuführen. Damit wäre der weitere Ausbau der Photovoltaik auch auf Freiflächen möglich.
Übergangslösung bis zur großen Reform
Dies solle aber nur eine Übergangslösung bis Ende 2030 sein, bis der Bundesrat – die Schweizer Regierung – mit seiner großen Reform des Energie- und Stromversorgungsgesetzes fertig ist. Nachdem der Nationalrat mit einer großen Mehrheit dem Vorschlag im Juni dieses Jahren zugestimmt hat, hat auch die Vertretung der Kantone im Parlament, der Ständerat, die Regelung abgenickt. Er will die Auktionen auf Anlagen ohne Eigenverbrauch ab einer Leistung von 150 Kilowatt begrenzen. Kleinere Generatoren und Eingenverbrauchsanlagen sollen nicht daran teilnehmen dürfen. (su)
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Schweiz: Kommission im Nationalrat will Förderung von Solarparks verbessern