Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, dass Flächen entlang von Nationalstraßen mit Ökostromanlagen bebaut werden sollen. Diese stellt der Bund kostenlos für die Projektentwickler zur Verfügung. Der Bundesrat hat dafür auf seiner Sitzung am 17. August 2022 die Nationalstraßenverordnung entsprechend novelliert.
Potenzial besser nutzen
Das Potenzial für diese Flächen ist groß. Analysen haben gezeigt, dass auf den dafür geeigneten Flächen entlang der Nationalstraßen immerhin 55 Gigawatt Photovoltaikleistung aufgebaut werden kann. Das Bundesamt für Straßen (Astra) nutze einen Teil des Potenzial schon für den eigenen Stromverbrauch, vor allem in der Nähe von Tunnel und Werkhöfen. Um das Potenzial noch besser zu nutzen, werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten nun kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsverfahren noch in diesem Jahr
Die neue Regelung gilt auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Windkraft oder Geothermie. Sie tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Ende dieses Jahres wird das Astra voraussichtlich ein Bewerbungsverfahren durchführen. In Rahmen dieses Verfahrens können sich Projektentwickler Flächen für Photovoltaikanlagen reservieren. Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze.
Strom selbst vermarkten
Die Details des Bewerbungsverfahrens stehen noch nicht fest. Doch Interessierte werden die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Grundvoraussetzung für die Nutzung der Flächen im Eigentum des Astra ist unter anderem, dass die Dritten den hergestellten Strom selbst vermarkten. (su)
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