Die Energiekommission des Schweizer Ständerats (Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament) hat einstimmig beschlossen, eine rechtliche Grundlage für den schnellen Bau von Photovoltaikanlagen auf der Freiflächen zu schaffen. Dies betrifft Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie insbesondere im alpinen Gelände denkbar sind wie beispielsweise von Axpo mit Alpinsolar am Muttsee-Staudamm installiert.
Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von mehr als 20 Gigawattstunden soll die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bei angewiesenem Bedarf entfallen. Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung gehen demnach vor. Vorausgesetzt werde die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Schweizer Bund fördert will diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag fördern.
Solar ab Januar 2024 auf sämtliche Neubauten
Zudem hat die Kommission einstimmig entschieden, geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Sonnenenergie zu nutzen. Ab Januar 2024 sollen demnach sämtliche Neubauten verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Bauanträge, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, seien davon nicht betroffen. Diese Anträge sollen noch im Herbst 2022 vom Ständerat sowie auch im Nationalrat behandelt werden. Aufgrund der Dringlichkeit dieser Bundesgesetze könnten die Bestimmungen auch kurzfristig in Kraft gesetzt werden. (nhp)
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