Das Gutachten untersucht die Folgen einer Reform, die im Mai im Bundestag verabschiedet werden soll. Das neue Gesetz schafft mehr Transparenz bei der Stromkennzeichnung. Künftig müssen Versorger auf Kundenrechnungen und auf ihren Internetseiten vollständig ausweisen, aus welchen Quellen der Strom stammt.
Das Hamburg Institut zeigt auf, wie sich der Strommix von 30 Versorgern durch die Neuregelung verändert. So weist zum Beispiel Eon aktuell einen Ökostromanteil von insgesamt 56 Prozent aus – nach der Reform sind es noch 7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei anderen großen Versorgern: Bei EnBW fällt der Ökostromanteil von 65 auf 13 Prozent, bei Vattenfall von 66 auf 15 Prozent und bei EWE von 51 auf 11 Prozent. Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Damit wird sichtbarer, welchen Klima-Fußabdruck der Strom eines Versorgers hat.
Novelle soll irreführende Kennzeichnung stoppen
Die aktuellen Angaben sind laut Lichtblick für Verbraucher nicht zu durchschauen und erwecken den Eindruck, ihr Versorger kaufe bereits große Mengen Ökostrom. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Diese EEG-Angabe hat allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun.
Mit dieser irreführenden Kennzeichnung sei nach der Novelle Schluss. „Umweltbewusste Verbraucher*innen sollten sich also künftig am Unternehmensmix orientieren, da der das tatsächliche Einkaufsverhalten des Stromversorgers widerspiegelt“, empfiehlt Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth. (nhp)
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