Das baden-württembergische Umweltministerium hat eine Förderung von solaren Überdachungen von bestehenden Parkplätzen aufgelegt. Diese gilt für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Damit ergänzt das Land die schon bestehende Solarpflicht für neu gebaute Parkplätze.
Parkplätze mit Photovoltaikanlagen zu überdachen, sei eine der vielen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um die Energiewende im Land voranzubringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. „Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaikanlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, begründet Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker die Förderung.
Unterstützung auch für vernetzte Konzepte
Konkret fördert das Umweltministerium zum einen die Investition in eine solare Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen, wenn die Anlage neu gebaut und ans Verteilnetz angeschlossen wird. Zum anderen unterstützt das Land die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten. Eine Kombination der beiden Teile der Förderung ist allerdings ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Diese bekommen einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent der Kosten.
Förderung nach Projektgröße
Die maximale Projektförderung richtet sich nach der Größe der Anlage. Diese liegt bei Anlagen bis 149 Kilowatt Leistung bei 100.000 Euro, bei Anlagen zwischen 150 und 199 Kilowatt bei 150.000 Euro und ab 200 Kilowatt gibt Stuttgart maximal 200.000 Euro dazu. Dabei rechnet das Ministerium bei Parkplätzen mit 35 bis 54 Stellplätzen damit, dass die passende Anlagenleistung bei 100 bis 149 Kilowatt liegt. Umfasst der Parkplatz 55 bis 74 Stellplätze, geht das Ministerium von bis zu 150 Kilowatt Anlagenleistung aus. Eine Anlagenleistung von mehr als 200 Kilowatt sollte nur für Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen passen.
Anträge bis 25. Mai 2023 einreichen
Das Ministerium hat für die Förderung zunächst 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Das Förderprogramm werde aber im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert. Die Förderung wird über den Projektträger Karlsruhe (PTKA) abgewickelt. Auf dessen Webseite finden Sie weitere Details zur Förderung und ein Antragsformular, das ab sofort und bis zum 22. Mai 2023 eingereicht werden kann. (su)