Vor zwanzig Jahren investiert, jetzt aus der Förderung gefallen: Ein profitabler Weiterbetrieb von sogenannten Ü20-Photovoltaikanlagen ist in einigen Fällen auch nach dem Ende der Einspeisevergütung möglich. Ein Überblick:
1. Weiter voll einspeisen
Der Netzbetreiber zahlt bis Ende 2027 eine Anschlussvergütung. Das ermöglicht die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom, rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde abzüglich 0,4 Cent Vermarktungskosten.
2. Kombination aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Ein Teil des Solarstroms wird selbst verbraucht, der Rest dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt. Der Eigenverbrauch spart im Vergleich zum 26 Cent (netto) teuren Netzstrom durchschnittlich 23 Cent pro Kilowattstunde ein und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung. Für die Umstellung auf Eigenverbrauch sind jedoch Umbauten nötig.
3. Nulleinspeisung
Eigentümer nutzen so viel Solarstrom wie möglich selbst und regeln den Rest ab. Dafür benötigt man moderne Wechselrichter. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus erforderlich ist. Ökologisch ist das jedoch fraglich, da deutlich weniger Solarstrom erzeugt wird.
Fazit: Für Photovoltaikanlagen mit über fünf Kilowatt installierter Leistung kann die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung sogar einen kleinen Gewinn abwerfen. Kleinere Anlagen sollten eher die Volleinspeisung beim Netzbetreiber wählen, rät das Solar Clusters Baden-Württemberg, das weitere Informationen in einem Faktenpapier zusammengestellt hat. (nhp)
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