Seit Anfang Februar gibt es mehr Geld für die Planung einer energetischen Sanierung. Der maximal mögliche Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser steigt von 800 auf 1.300 Euro. Verbesserungen gibt es auch auch für größere Gebäude und die Baubegleitung.
Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Die Bundesregierung hat nun die Förderung dieser Dienstleistung deutlich erhöht: Seit Anfang Februar 2020 gibt es für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss. Das sind 500 Euro mehr als vorher. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsbüro Zukunft Altbau hin.
Nur noch 20 Prozent Eigenanteil
Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. „Eine Energieberatung liefert eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“ Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ausgezahlt.
KfW macht Energieberatung zur Pflicht
Wollen Eigentümer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht. Doch nicht nur die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung. „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, erläutert Frank Hettler. „Das sind 600 Euro mehr als bislang.“
Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Attraktiver für Baubegleitung
Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit Februar attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung. Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung.
Der Zuschuss wird von der KfW ausgezahlt (Programm 431). „An den Konditionen des Programms als solches ändert sich nichts“, sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Es werden weiterhin 50 Prozent der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen. Das sind bis zu 4.000 Euro für eine Baubegleitung.“
Wird aber der parallel genutzte KfW-Kredit oder KfW-Zuschuss (Programm 151, 152 oder 430) nicht vollständig ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro, steigen. Die exakte Höhe für den Zuschuss hängt dabei vom geplanten Energiestandard ab – je ambitionierter, desto höher.Expertenliste bei der DenaBasis einer gelungen Sanierung ist jedoch zuallererst eine Energieberatung vor Ort. Sie umfasst die Prüfung des energetischen Gebäudezustandes, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes samt Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Übersicht über Fördermöglichkeiten. Geeignete Fachleute gibt es auf der Internetseite von Zukunft Altbau oder bei den Berufsverbänden. Die Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) hilft ebenfalls weiter.
Sonderregelungen im Ländle
Für Eigentümer in Baden-Württemberg lohnt sich die Hinzuziehung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters auch aus einem anderen Grund: Mit dem aus einer Vor-Ort-Beratung hervorgegangenem Bericht als individuellen Sanierungsfahrplan erfüllen sie die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel.
Im Südwesten muss der Wärmebedarf in bestehenden Gebäuden nach einem Heizungstausch zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch entsprechende Maßnahmen an der Gebäudehülle reduziert werden. (HS)
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