Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. Die ausgeschriebene Menge von vier Gigawatt war deutlich überzeichnet: Elf Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4,8 Gigawatt haben demnach einen Zuschlag erhalten. Vattenfall teilte mit, dass das Kraftwerk Hamburg-Moorburg mit beiden Blöcken einen Zuschlag erhalten hat und somit nächstes Jahr bezahlt vom Netz geht.
Bis zu 150.000 Euro pro Megawatt für die Kohlemeiler
Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 800 Megawatt und das kleinste liegt bei 3,6 Megawatt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen demnach von 6.047 bis 150.000 Euro pro Megawatt, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhält.
Der durchschnittliche Zuschlagswert (mengengewichtet) liegt bei 66.259 Euro pro Megawatt. Der Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro Megawatt gedrückt. Die Gesamtsumme der Zuschläge beträgt rund 317 Millionen Euro. Die Zuschlagserteilung hängt nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten Reduzierung von kohlendioxid.
Ablauf des Zuschlagsverfahrens für Kohlekraftwerke
Die Bezuschlagung der Gebote erfolgte in dieser Ausschreibungsrunde aufgrund der Überzeichnung anhand einer Kennziffer. Die Kennziffer ergab sich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettoleistung. Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten durch dieses Verfahren bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag.
Der Zuschlagsmechanismus führt auch dazu, dass vereinzelt Bieter keinen Zuschlag erhalten, obwohl sie ein niedrigeres Gebot pro Megawatt abgegeben haben als den höchsten bezuschlagten Gebotswert. Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun die Systemrelevanz der bezuschlagten Anlagen. (nhp)
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