Der Deutsche Bauernverband lehnt die Ausweitung der Ausschreibung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf Ackerflächen strikt ab. In seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium schlägt der Verband Maßnahmen vor, wie die Akteursvielfalt beim Ausbau der Photovoltaik erhalten bleiben könnte.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Stellungnahme zum Ausschreibungsverfahren für Photovoltaikfreiflächenanlagen an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt. Darin fordert der DBV vor allem, die bisherigen Flächenbegrenzungen möglichst beizubehalten. Wir treten für einen konsequenten Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ein“, betont der DBV. „Bei Photovoltaikanlagen müssen vorrangig versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Deponieflächen und Dachflächen sowie Gebäude statt landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert werden.“ Das gilt sowohl für Acker- als auch für Grünflächen.
Bonus für effiziente Flächennutzung
In diesem Rahmen fordert der DBV auch, dass die zu bebauenden Flächen möglichst effizient genutzt werden. Deshalb sollte bei der Ausschreibung möglichst auf den Bau effizienter Analgen geachtet werden. Generatoren, die auf der gleichen Fläche mehr Strom produzieren, sollten den Vorzug bekommen. Zudem lehnt der DBV die Nutzung von Randstreifen von 110 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen ab. Diese Flächen sollten möglichst aus den Ausschreibungen herausgehalten werden. Dort würde der Bau von Solarstromanlagen zu einer weiteren Flächenzerschneidung und unter anderem zu zusätzlichem Flächenbedarf für Wege führen.
Geringere Projektgröße einführen
Ein zweiter wichtiger Punkt, auf den der DBV Wert legt, ist die Beibehaltung der Akteursvielfalt beim weiteren Ausbau der Photovoltaik. „Das zu entwickelnde Ausschreibungsmodell muss für den Mittelstand zugänglich und finanzierbar sein“, schreibt der DBV in seiner Stellungnahme. „Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass das BMWi in dem vorgelegten Eckpunktepapier möglichst geringe bürokratische und finanzielle Hürden, minimale Bieterrisiken sowie einen geringen administrativen Aufwand anstrebt und das System einfach, verständlich und transparent gestalten möchte.“ Als Lösung schlägt der Verband vor vor, auf die Ausweitung der Projektgröße von derzeit zehn auf 25 Megawatt zu verzichten. „Kosteneffiziente Projekte sind auch im Rahmen des zehn Megawatt Spielraumes realisierbar“, betont der DBV. „Diese Grenze sollte nicht nach oben ausgeweitet werden.“
Produzierte Kilowattstunden ausschreiben
Grundsätzlich sieht der DBV die Ausschreibung von Freiflächenanlagen kritisch und sieht in dem vorgesehenen einfachen Auktionsmodell kaum Chancen für den Ausbau nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium angestrebt wird. Zudem ist für den Verband die Ausschreibung der Leistung auf der Gleichstromseite unlogisch. „Insbesondere die Tatsache, dass eine installierte Gleichstromleistung ausgeschrieben wird, aber die elektrische Arbeit – also die produzierten Kilowattstunden – vergütet wird, kann zu Verzerrungen führen“, kritisiert der DBV. „Es sollte geprüft werden, unmittelbar die elektrische Arbeit oder statt der Gleichstromleistung die Wechselstromleistung auszuschreiben.“
Akteursvielfalt erhalten
Mit Blick auf die Akteursvielfalt ist es für den DBV auch inakzeptabel, dass Projektentwicklern hohe Strafzahlungen drohen, wenn sie die Anlage nicht realisieren, obwohl sie einen Einspeisetarif ersteigert haben. „Insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung für Pönalen ist aufgrund der Vielzahl an nicht beeinflussbaren Gründen für eine Nichtrealisierung von Projekten nicht akzeptabel“, betont der DBV. „Die Unkalkulierbarkeit des Risikos, eine hohe Strafe zahlen zu müssen, weil ein Projekt aus einem vom Bieter nicht zu verschuldenden und nicht vorhersehbaren Umstand nicht realisiert werden kann, führt zu Finanzierungsschwierigkeiten und erhöht damit die Eintrittsschwelle für kleinere Bieter in unangemessener Weise.“ Schon allein die Androhung von Strafen habe erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von Projekten und hätte Vorteile für finanzkräftige, externe Großinvestoren gegenüber Bürgerprojekten. Der DBV schlägt deshalb vor, statt Strafzahlungen anzudrohen, eine Vergütungsdegression einzuführen. Dabei soll die Vergütung, wie sie aus der Auktion hervorgegangen ist, monatlich oder quartalsweise um einen vorher definierten Prozentsatz gekürzt werden, bis die Anlage am Netz ist. Alternativ könnte die Einspeisevergütung für einen festen Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Zuschlags und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gelten. Damit hätten die Projektentwickler einen Ansporn, die Anlage so schnell wie möglich ans Netz zu bringen. Denn solange der Generator keinen Strom einspeist, bekommt der Betreiber auch kein Geld. Zudem könnten Bieter, die ein Projekt nicht realisieren, mit einer Sperre belegt werden. Damit könnten diese an der nächsten Auktion nicht mehr teilnehmen. (Sven Ullrich)