Der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) will einen weiteren Versuch starten, damit Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen auch künftig gefördert werden. Er habe die energie-, wirtschafts- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von Union und FDP für den kommenden Montag zu einem Gespräch in der Landesvertretung in Berlin eingeladen. Dabei wolle er die Position Bayerns zur Einspeisevergütung von Solarstrom nochmals verdeutlichen. „Bei Freiflächen-Anlagen werden neueste technische Innovationen eingesetzt, die Strom zu deutlich niedrigeren Kosten als Dachanlagen produzieren. Gerade für Bayern ist Photovoltaik ein wichtiger Wirtschaftszweig“ sagte Zeil. „Deshalb wäre es energie- und technologiepolitisch kontraproduktiv, Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen vollständig von der Vergütung auszuschließen.“
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte sich erst vor wenigen Tagen mit Vertretern der Solarverbände und Photovoltaik-Industrie zu einem Spitzengespräch getroffen. Dabei forderte Seehofer bereits, das Verbot vom Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen wieder zurückzunehmen. Er hatte damit wieder Bewegung in die Diskussion um die geplanten Photovoltaik-Kürzungen gebracht. Anfang der Woche scheiterte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Versuch, sich auf einen abschließenden Antrag zu einigen, der dann in den Bundestag eingebracht werden soll. Der Beschluss über die künftige Solarförderung wurde daraufhin auf kommende Woche vertagt.
Nachbesserungen erst im weiteren Verfahren
Aus dem Büro des energiepolitischen Sprechers der Union, Joachim Pfeiffer (CDU), verlautete, dass sich Fraktion wohl auf die bereits vom Bundeskabinett verabschiedete „Formulierungshilfe“ von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verständigen werde. Diese solle dann in den Bundestag eingebracht werden. Bereits am kommenden Donnerstag könnte dann die erste Lesung erfolgen. Nachbesserungen an der Gesetzesvorlage würden dann im parlamentarischen Prozess erarbeitet und in den Entwurf eingefügt, hieß es weiter.
Das Kabinett billigte Anfang März den Vorschlag Röttgens, der eine Kürzung für Photovoltaik-Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freilandanlagen auf Konversionsflächen um elf Prozent sowie auf sonstigen Flächen um 15 Prozent vorsieht. Sie soll jeweils zum 1. Juli erfolgen. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sollen demnach künftig nicht mehr gefördert werden. Danach gab es allerdings nochmals Nachverhandlungen zwischen Union und FDP gegeben. Dabei ging es unter anderem auch um eine Verschiebung der geplanten Kürzungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Oktober, um dem Vertrauensschutz für Investoren zu erhöhen. (Sandra Enkhardt)