Seit 12. April können die zukünftigen Betreiber einer Photovoltaikanlage in Österreich Fördermittel beantragen. Die Regierung in Wien stellt jährlich im Rahmen des Klima- und Energiefonds Mittel für die Solarstromförderung zur Verfügung. In diesem Jahr sind es 36 Millionen Euro, die für insgesamt 24.000 Anlagen gezahlt werden sollen. Die entsprechenden Antragsseiten sind jetzt online. Die Bundesregierung der Alpenrepublik zahlt für jedes neu installierte Kilowatt 300 Euro. Wenn die Anlage ins Gebäude integriert wird, gibt es nochmals 100 Euro zusätzlich. Nach Berechnungen des Klima- und Energiefonds reichen die Mittel, um Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 115 Megawatt zu fördern. Sollte das gesamte Fördergeld abgerufen und die entsprechende Leistung installiert werden, könnte Österreich durchaus den Zubau an Solarstromleistung aus dem Jahr 2012 wieder erreichen. Im vergangenen Jahr gingen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 175 Megawatt neu ans Netz. Bis 2015 erwartet die Bundesregierung in Wien einen Ausbau der Solarstromleistung auf ein Gigawatt. Derzeit stromen in dem Alpenland Anlagen mit einer Gesamtleistung von 340 Megawatt.
Unterstützung nur für Privatanlagen
Die Förderung über den Klima- und Energiefonds gilt ausschließlich für kleine Anlagen mit einer Maximalleistung von fünf Kilowatt. Außerdem müssen die Generatoren überwiegend für die Versorgung privater Wohngebäude gedacht sein und im Netzparallelbetrieb laufen. Deshalb können nur Privatpersonen die Fördermittel beantragen. Jede Person kann auch nur einen Förderantrag stellen. Die Subventionierung von zwei Anlagen an einem Standort schließt der Klima- und Energiefonds aus. Auch die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
„Planen Sie in Ruhe“
Sowohl die Fördergeber als auch der Österreichische Branchenverband Photovoltaic Austria mahnen zur Ruhe. Schließlich sei genügend Geld für alle da. Das ist besonders wichtig, da die Anlage, die im Fördersystem angemeldet wurde, innerhalb von 12 Wochen „von einer befugten Fachkraft fach und normgerecht montiert und installiert“ sein muss, wie es die Förderrichtlinien vorschreiben. Erst dann wird die eigentliche Förderung beantragt. Sollte die Anlage bis dahin noch nicht fertig sein, dann verfällt die Anmeldung. Eine zweite Anmeldung des betreffenden Generators ist ausgeschlossen. Wichtig ist jedoch, dass die Unterstützung am 30. November 2013 ausläuft. Bis dahin muss jede Anlage stehen, dessen Betreiber in den Genuss der Förderung gelangen will. (Sven Ullrich)