Spanien regelt die Solarstrom-Vergütung neu. Ende September trat das Köngliche Dekret 1578/2008 in Kraft, wonach künftig nur noch 34 Cent pro Kilowattstunde für Dachsysteme sowie zwei Cent weniger für Freiflächenanlagen gezahlt werden. Dies bedeutet eine Absenkung um 30 Prozent gegenüber der vorhergehenden Regelung. Auch wurde eine jährliche Deckelung bei insgesamt 400 Megawatt festgeschrieben. Zwei Drittel der Menge sind für Dachanlagen vorgesehen. Für die kommenden zwei Jahre soll es jedoch noch eine Übergangsregelung mit zusätzlichen 100 bzw. 60 Megawatt für Bodenanlagen geben. Es wurde auch eine Obergrenze von zwei Megawatt für Dachanlagen sowie zehn Megawatt für Freiflächensysteme festgelegt. Ein Unterwandern der Regelung, etwa durch Aufsplittung, soll durch ein neu geschaffenes Register verhindert werden.
S.A.G. Solarstrom AG kann Projekte vor Gesetzesänderung abschließen
Rechtzeitig vor dem Stichtag (29.09.) konnte die spanische Tochtergesellschaftder S.A.G Solarstrom AG ihre Projekte in Spanien mit einer Gesamtkapzität von 8,9 Megawatt abschließen. Mit der Eintragung im spanischen Energieregister RIPRE sicherte sich die Tau Solar die bis dahin gültige Einspeisevergütung in Höhe von 45,5 Cent pro Kilowattstunde über eine Laufzeit von 25 Jahre. Insgesamt handelt es sich um 26 Projekte, darunter fünf größere Freiflächenanlagen mit polykristallinen Modulen mit einer Leistung bis zu 2,2 Megawatt.
Spanien bleibt attraktiver Standort
Experten sind sich einig, dass Spanien trotz der drastischen Absenkung ein attraktiver Standort für Investoren bleiben wird. Die Aufmerksamkeit wird sich aber wohl in Richtung Dachanlagen verlagern. Der Solarboom werde 2009 wohl erstmal gebremst, dennoch werden die Anlagen wegen der hohen Strahlungsintensität sowie der vielen Sonnentage auf der iberischen Halbinsel noch rentabel sein. (SE)