Der Hamburger Projektentwickler Conergy hat mehrere Anlagen auf Dächer von Mietshäusern gebaut. Allerdings konnte auf die komplizierte Belieferung mit Solarstrom verzichtet werden. Jeder Bewohner mietet eine komplette Anlage gleich mit.
Der Hamburger Projektentwickler Conergy zeigt mit einem aktuellen Projekt, dass sich die Versorgung mit Solarstrom auch für Mieter lohnt. Die Hamburger haben zusammen mit den Installateuren von Enerix im oberpfälzischen Nittendorf auf einem ehemaligen Gutshof in Freising mehrere Photovoltaikanlagen installiert. Der Gutshof besteht aus sieben Wohnhäusern, einem Carport und einigen Pferdeställen. Auf acht Dächern des Gutshofes wurden Anlagen mit einer jeweiligen Leistung von sechs Kilowatt aufgebaut. Die prognostizierten 42.000 Kilowattstunden jährlich werden zu einem Teil direkt in den Gebäuden verbraucht. „Immer mehr Vermieter haben Interesse daran, ihren Mietern Energie aus erneuerbaren Quellen anzubieten und ihre Objekte entsprechend nachzurüsten“, weiß Anke Johannes, Geschäftsführerin von Conergy Deutschland. „Die Immobilien werden so für Mieter deutlich attraktiver und steigen für die Besitzer im Wert. Die Freisinger Wohnanlage hat Vorbildcharakter und zeigt eindrucksvoll, dass Solaranlagen auf Mietwohnungen ökologisch sinnvoll sind und der Markt zukunftsfähige Lösungen hierfür bereits breit hält.“
Ein Fünftel weniger Stromkosten
Insgesamt liegt der Verbrauch aller Mieter im Gutshof bei etwa 21.000 Kilowattstunden im Jahr. Pro Wohneinheit können 1.500 Kilowattstunden Solarstrom vom Dach der Gebäude durch die Mieter pro Jahr verbraucht werden. Den überschüssigen Strom speisen die Analgenbetreiber ins Netz ein. Sowohl der Verkauf eines Teils des Solarstroms an die Mieter als auch die Erlöse aus der Netzeinspeisung dienen der Refinanzierung der Anlagen. Gleichzeitig profitieren die Mieter vom niedrigen Preis des Solarstroms vom Dach. Sie können ihre monatlichen Stromkosten um etwa 20 Prozent senken, hat Conergy ausgerechnet.
Vertrag rechtssicher gestalten
Das Problem bei der Belieferung von Mietern mit Solarstrom ist deren vertragliche Gestaltung. Um nicht Energieversorger mit allen Pflichten zu werden, hat sich der Vermieter des Gutshofes dazu entschlossen, die Solaranlagen direkt mit in den Mietvertrag aufzunehmen. So mietet jede Wohnpartei neben den Räumen auch eine der Anlagen mit einer Leistung von sechs Kilowatt. Dazu gehört ein eigener Stromanschluss und Wechselrichter. Der Mietvertrag wurde von der Deutschen Gesellschaft für Solar vorbereitet. Das Problem dabei ist, dass dieser Vertrag rechtssicher so gestaltet werden muss, dass durch die Miete der Anlage auch der selbst genutzte Solarstrom als Eigenverbrauch im Sinne des EEG gilt und damit von der EEG-Umlage befreit bleibt. Dies ist bei Anlagenmietverträgen nicht ganz unumstritten, während es bei Anlagenpacht in diesem Punkt außer Frage steht. Denn durch die Anlagenpacht hat der Pächter das Recht, die Erträge selbst zu nutzen. Dafür muss er allerdings für Reparaturen und die Instandhaltung der Anlage selbst sorgen. Bei einer Analgenmiete ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Anlage auch läuft.
Direkter Anlagenvergleich möglich
Damit sind schon sieben Anlagen unter der Haube. Die achte Anlage ist auf dem Carport installiert. Der Strom aus dieser Anlage soll künftig für das Aufladen der Elektrofahrzeuge der Mieter genutzt werden. Die Anschaffung der Elektroautos ist bereits geplant.
Auch aus baulicher Sicht sei das Projekt interessant, betonen die Hamburger. „Aufgrund der Anordnung der Häuser sind sowohl Ost/West- als auch Süd-Dachneigungen vorhanden“, erklären sie. Dadurch können die Planer und Installateure von Conergy und Enerix jetzt die Erträge der einzelnen Anlagen in Kombination mit dem Eigenverbrauch direkt miteinander vergleichen, da die Wetterverhältnisse für alle Generatoren gleich sind. (su)