„Sie haben detektivisches Gespür, möchten gern in Shanghai leben und dazu beitragen, dass Photovoltaikanlagen sicher funktionieren? Dann bewerben Sie sich bei uns als Mitarbeiter unseres Fälschungsabwehrteams.“ So könnte – frei formuliert – eine Stellenanzeige von TE Connectivity lauten, ehemals Tyco Electronics, einem weltweit tätigen Herstellervon Anschlussdosen, Solarkabeln und Steckverbindern. Das „Counterfeit-Team“, wie es in dem Konzern heißt, hat die Aufgabe, Produktfälschungen aus Asien aufzuspüren. Das Team geht auf Messen, es inspiziert Ausstellungsstücke, Inserate und Broschüren. Entdecken die TE-Detektive Produktfälscher, so schalten sie den Zoll, Strafverfolgungsbehörden und Anwaltsfirmen ein. Sie sorgen dafür, dass die Raubkopierer Abmahnungen erhalten oder gerichtlich belangt werden.
Solch ein Team leistet sich nicht jeder Hersteller. Doch Probleme mit Plagiaten haben viele der führenden Photovoltaikunternehmen, insbesondere aber die Hersteller von Steckverbindern – allenvoran der Marktführer Multi-Contact. Andere Unternehmen auf der Intersolar abzumahnen ist für den Hersteller von MC3- und MC4-Steckern mittlerweile Normalität. Auch die Anwälte von TE Connectivity sind auf der Intersolar Fälschern auf der Spur. Damit wollen die etablierten Hersteller ihre Kunden und Anlagenbetreiber schützen, betonen sie. Denn wenn diese gefälschte Produkte verwenden, riskieren sie den Verlust der Gewährleistung ebenso wie Leistungsminderung, Kurzschlüsse und Brände.
Imitat oder Raubkopie
Seit etwa sechs Jahren sind Steckverbinderhersteller zunehmend mit Produktfälschungen konfrontiert. Dies beobachtet auch der Solar-Sachverständige Christian Keilholz. „Plagiate und scheinbar zulässige Steckerpaare werden bei Photovoltaik-Steckverbindern zunehmend zum Problem“, bestätigt er. Natürlich gebe es auch Plagiate bei Modulen und Unterkonstruktionen, doch dort deutlich weniger.
Bei Multi-Contact unterscheidet man zwischen Plagiaten, auch Fälschungen oder Raubkopien genannt, einerseits undImitaten beziehungsweise erlaubten Nachahmungen andererseits. Plagiate lassen den Kunden bewusst in dem Glauben, das Original vor sich zu haben, indem zum Beispiel der Originalname oder das Originallogo verwendet werden. Ein Imitat sieht dem Original zwar unter Umständen auch sehr ähnlich, ist aber legal, solange keine Rechte des Originalherstellers verletzt werden.
Der Münchner Rechtsanwalt Ulrik Gollob sagt: „Im Prinzip ist Abkupfern nicht schlechthin verboten. Nur das unlautere Abkupfern ist nicht erlaubt.“ Unlauter sei es, wenn ein Hersteller Schutzrechte von anderen verletze, wie zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken, oder wenn er gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstoße, indem er beispielsweise den guten Ruf eines anderen ausnutze oder schädige.
Ein Patent kann ein Unternehmen anmelden, wenn es sich um eine neue technische Erfindung handelt. Laut Deutschem Patent- und Markenamt (DPMA) verleiht ein Patent seinem Inhaber das Privileg, allein über diese Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält einräumlich und zeitlich befristetes Exklusivrecht von maximal 20 Jahren für die Verwertung seiner Erfindung. Ein Gebrauchsmusterschutzrecht gilt ebenfalls für technische Erfindungen. Es wird allerdings in ein Register eingetragen, ohne dass es vorher geprüft wird. Die Rechtmäßigkeit wird erst überprüft, wenn jemand Beschwerde einreicht. Daher ist es im Vergleich zu einem Patent leichter und schneller zu erlangen, zudem ist es günstiger. Ein Gebrauchsmusterschutzrecht kann maximal für zehn Jahre erworben werden.
In Ländern, für die der Hersteller des Originals ein Patent oder Gebrauchsmusterschutzrecht innehat, darf der Nachahmer sein Produkt weder bewerben noch vertreiben. Deutschland ist der führende Photovoltaikmarkt, zudem gibt es hier ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Deshalb versteht es sich von selbst, dass die Steckerhersteller sich hier ihre Rechte sichern. Wenn nicht mit Patenten, so doch wenigstens mit einem Gebrauchsmusterschutz.
Die Ziele eines Raubkopierers liegen auf der Hand. Er erspart sich Kosten für Forschung und Entwicklung. Erprofitiert vom Ruf des namhaften Herstellers und kann davon ausgehen, dass sich die qualitativen Erwartungen, die mit dem Original zum Beispiel durch entsprechende Zertifikate in Verbindung gebracht werden, auf seine Fälschung übertragen. Zudem profitiert er von der schon bestehenden Nachfrage und spart so Werbekosten ein. Dies umso mehr, wenn er sein Produkt aufgrund minderwertiger Materialien und Verarbeitung günstiger anbieten kann oder die Hersteller des Originals in Zeiten eines boomenden Marktes gerade nicht ausreichend liefern können.
„Raubkopien sind hauptsächlich ein Phänomen in China, aber nicht nur dort“, sagt Matthias Mack, Vertriebs- und Marketingleiter für den Geschäftsbereich Photovoltaik bei Multi-Contact. Er schätzt, dass die Plagiate zu 80 Prozent aus China kommen, zu 10 Prozent aus Taiwan und zu weiteren 10 Prozent aus anderen Ländern. Hierzu gehören auch west- und osteuropäische Länder. Chris Büchling, Anwendungsingenieur bei TE Connectivity, bezeichnet Asien als die „Kernregion“ für Plagiate, kennt aber auch Fälschungen aus dem Mittleren Osten und Europa.
Wenn ein Hersteller Raubkopien bemerkt, ist er verpflichtet, dagegen vorzugehen (siehe Artikel „Unter Räubern“in photovoltaik 08/2009). Das gilt insbesondere für elektrische Produkte, da sie hohe Sicherheitsrisiken bergen. „Bei lockeren Steckverbindern herrscht ein erhebliches Sicherheitsrisiko, da durch den hohen Übergangswiderstand Brände entstehen können. Bei den zu festen Steckverbindungen können die Kunststoffummantelungen brechen, so dass die Kontakte gefährlich freiliegen“, warnt Gutachter Keilholz.
Kurzschlüsse und Brände sowie elektrische Schläge durch freiliegende Leitungen sind die Hauptrisiken, die gefälschte Stecker mit sich bringen. Da die Steckverbinder den elektrischen Strom übertragen, kann bei mangelhaften Verbindungen außerdem der Wirkungsgrad der Anlage sinken. Die Folge sind Ertragseinbußen. Kommt die Anlage zum Stillstand, können die Verluste, gerade bei Großanlagen, beträchtliche Summen erreichen.
Gefahr durch Wasser
Eine weitere Gefahr ist eintretendes Wasser. Unter Umständen wandert das Wasser durch den Kapillareffekt innerhalb der Leitung in Richtung Anschlussdose. In der Folge kann das Modul ausfallen oder ein Kurz- oder Erdschluss entstehen. Handelt es sich um geringere Mengen Flüssigkeit, so wird von Feuchtigkeit gesprochen. Sie kann Korrosion an den Metallen im Steckverbinder bewirken. Bleibt noch das Risiko, dass der Kunststoff oder das Metall des Originals sich nicht mit den Materialien des Plagiats vertragen. „Das kann zu unerwünschten Reaktionen bis hin zu Auflösungserscheinungen führen“, sagt Büchling von TE Connectivity. In der Summe heißt das somit, dass Raubkopien die charakteristischen Eigenschaften von Photovoltaik-Steckverbindern oft nicht aufweisen. Denn hochwertige Stecker zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen geringenelektrischen Widerstand haben, eine hohe Wasserdichtigkeit besitzen und sehr gute Langzeiteigenschaften aufweisen.
Steckkompatibilität in Diskussion
Risiken entstehen auch durch sogenannte „steckkompatible“ Steckverbinder. Dazu zählen nicht nur Plagiate und Imitate, sondern auch Stecker, die dem Original nicht ähnlich sehen, sich aber dennoch mit ihm zusammenstecken lassen. Marktführer wie Multi-Contact und TE Connectivity weisen ausdrücklich darauf hin, dass ihre Produkte nicht mit Fremdprodukten gepaart werden dürfen, auch wenn die Mitbewerber ihre Erzeugnisse als „steckkompatibel“ bezeichnen. „Wenn etwas zusammenpasst, heißt es noch lange nicht, dass etwas auch zusammen funktioniert“, sagt Büchling. Dem schließt sich Mack von Multi-Contact an: „Steckkompatibilität gibt es nicht“, sagt er, „jedenfalls nicht herstellerübergreifend.“ Jeder Steckverbinder hat sein ganz eigenes Steckgesicht und eigene Fertigungstoleranzen, die sehr exakt sind und deshalb nur von dem jeweiligen Hersteller eingehalten werden können. Wenn die beiden Teile eines Steckverbinderpaares nicht haargenau zusammenpassen, so wie es beim Original der Fall ist, sind Folgeschäden möglich. Büchling hat einen solchen Fall im vergangenen Jahr bei einer Anlage in Küstennähe erlebt. Zwei Jahre war die Großanlage am Netz. Nach anderthalb Jahren waren viele der vermeintlich steckkompatiblen Steckverbinder, die der Installateur an den Enden der Modulstränge angebracht hatte, undicht. „Elektrisch haben sie funktioniert. Aber das Wasser und die salzhaltige Luft konnten eintreten, deshalb korrodierte das Metall“, sagt Büchling. Die Anlage kam zum Stillstand und musste entsprechend nachgerüstet werden.
Dass es diese Ausschlussklauseln von Seiten der Hersteller gibt, wird ihnen häufig vorgeworfen, erschwert es doch Mitbewerbern, auf gleicher Höhe mit anzubieten. Anwender tun daher gut daran, sich der Bedeutung von Steckverbindern für die elektrische Sicherheit einer Photovoltaikanlage bewusst zu sein, meint auch Solargutachter Keilholz: „Im Außenbereich ist die Relevanz noch höher, da die Steckverbinder der Witterung ausgesetzt sind, einer hohen Betriebsdauer unterliegen und nahezu nicht überprüft werden können.“Wenn ein Modulhersteller oder ein Installateur Plagiate oder angeblich steckkompatible Systeme verwendet, setzt er damit seinen Gewährleistungsanspruch aufs Spiel. So heißt es zum Beispiel bei Multi-Contact ausdrücklich: „Für nicht autorisierte Steckkombinationen mit Fremdfabrikaten übernimmt Multi-Contact keinerlei Haftung.“ Irreführend seien deshalb Zertifizierungen, mit denen manche Kopierer werben. Richtig ist, dass Prüfinstitute Über-Kreuz-Verbindungen, also zum Beispiel das Paaren mit MC-Steckern, testen. Herbert Becker vom TÜV Rheinland erklärt aber, dass Zertifizierungen nurmit dem Einverständnis beider Hersteller durchgeführt werden. Dann müssten alle Tests bestanden werden, die in der Norm EN 50521 aufgelistet sind. Der TÜV Rheinland bietet allerdings auch Prüfungen für die reine Kontaktierbarkeit von Über-Kreuz-Verbindungen an. Diese umfassen dann nicht alle von der Norm geforderten Tests. „Das ist aber keine Zertifizierung, sondern nur eine Prüfung“, sagt Becker. „Dazu gibt es einen Prüfbericht, in dem drinsteht, welche Tests bestanden wurden. Nicht mehr und nicht weniger. Da steht nicht drin, dass damit eine Kompatibilität nachgewiesen sei.“Eine Fälschung zu erkennen, ist oftmals schwierig. „Plagiate zeichnen sich dadurch aus, dass man sie nicht ohne Weiteres unterscheiden kann“, sagt Mack. Im Vorteil sind deshalb die, die das Original gut kennen. So kann ein Kunde aufgrund einer anderen Haptik oder Optik einen Verdacht schöpfen. Zum Beispiel, wenn sich der Kunststoff anders anfühlt oder das schwarze Plastik matter oder glänzender ist als beim Original. Auch eine schlechte Verarbeitung kann ein Indiz sein. Beispiele sind scharfe Kanten oder ausgefräste Ecken. Hinweise geben möglicherweise auch das Logo oder der Rückverfolgbarkeitscode. Dies ist eine Abfolge von Buchstaben und Ziffern, anhand derer der Hersteller rückverfolgen kann, aus welcher Produktion der Stecker stammt. Das Schema ist immer das gleiche. Liegt ein berechtigter Verdacht vor, kann der Hersteller durch Einzelfallprüfungen Gewissheit schaffen.
Fälschungen innen erkennen
Dazu gehört unter anderem ein Blick in das Innere eines Steckers. Der Hersteller kontrolliert, ob seine charakteristischen Produktfeatures auch tatsächlich enthalten sind. Denn für die Steckverbinderhersteller sind produktionstechnische Besonderheiten, die der Verbraucher zwar erkennen kann, die aber nur schwer nachzuahmen sind, der beste Schutz gegen Raubkopien.
Bei TE Connectivity sind dies zum Beispiel sogenannte 2-K-Materialien. Das sind Komponenten, die aus zwei Teilen bestehen, die aber zeitgleich in einem Werkzeug hergestellt werden. Eine solche Komponente ist der Klemmkorb im Solarlok-Stecker. Ein Klemmkorb dient der Zugentlastung der Leitung und ist mit einer Dichtung gegen Staub und Wasser kombiniert. „Außerdem ist der maschinengedrehte, silberbeschichtete Kontakt in seinem Aussehen und seiner Verarbeitungsfreundlichkeit leicht von geähnelten Produkten zu unterscheiden“, sagt Büchling. Bei TE werde die Litze in den Kontakt eingesteckt und nicht eingelegt, erläutert er. Ein Handwerker könne deshalb auch beim Gebrauch der Crimpzange merken, ob etwas faul ist. Sie passt exakt für TE-Kontakte und -Stecker, nicht aber für Fremdprodukte.
Multi-Contact setzt auf eine MC-Kontaktlamelle im Inneren des Steckers. Die Kontaktlamelle besteht aus zahlreichen Lamellenstegen. Jeder Lamellenstegbildet eine unabhängige, federnde Strombrücke mit konstanter Kontaktkraft und Durchgangswiderstand. Die Lamellen sollen dazu beitragen, den Ertrag einer Anlage zu erhöhen. Nach Angaben von Mack besitzt nur sein Unternehmen das Know-how für die Fertigung dieses Einzelteils.
Installateur in der Pflicht
Verbraucher, bei denen gefälschte oder vermeintlich steckkompatible Stecker eingebaut wurden, haben Anspruch auf Einbau der Originale, sofern diese im Kaufvertrag zugesichert wurden. Der Installateur muss den Austausch übernehmen. Das heißt, er muss die An- und Abfahrt zahlen, das Material stellen, die Stecker austauschen und für den Ertragsausfall aufkommen.
Installateuren, die Raubkopien verwenden, wollen weder Multi-Contact noch TE Connectivity vorsätzliches Handeln unterstellen. Bei dieser Kundengruppe sehen sie vielmehr noch Aufklärungsbedarf. Die Kosten für ein Plagiat schätzt Matthias Mack von Multi-Contact auf etwa zwei Drittel des marktüblichen Preises. Bei einer Hausdachanlage mit einer Leistung von fünf bis sieben Kilowatt könnte ein Installateur somitetwa 15 bis 20 Euro einsparen. Für solche Summen würden sie das Risiko nicht bewusst eingehen, meint er. Und auch Büchling vermutet, dass die meisten Installateure eher aus Unwissenheit zu Fälschungen greifen.
Ein weitaus größeres Problem sind Raubkopien deshalb für Modulhersteller, die größere Mengen davon verwenden. Nach Meinung von Matthias Mack sind sie aber „schon eher sensibilisiert“. Dies führt er auf die Aufklärungsarbeit der Marktführer zurück. Sie führen beispielsweise Schulungen bei Modulproduzenten und Großhändlern durch. Gutachter Keilholz gibt sich weniger verständnisvoll. „Anscheinend wollen viele Firmen jeden Cent sparen und sind sich der Konsequenzen nicht bewusst“, kritisiert er den zunehmenden Einsatz von Plagiaten und scheinbar zulässigen Steckerpaaren.
Auf die Frage, wie Kunden sich schützen können, rät Mack, „mit offenen Augen durchs Leben zu gehen“ und nachzufragen, ob es sich auch wirklich um Originale handelt. Büchling appelliert, nur bei autorisierten Vertriebspartnern zu kaufen. So gibt es in Deutschland beispielsweise nur zwei Distributoren, die Multi-Contact-Steckverbinder vertreiben dürfen. In Europa sind es insgesamt 20. Darüber hinaus vertreibt TE Connectivity sein Sortiment über die internationalen Katalog-Distributoren RS und Farnell. Auf der sicheren Seite seien Interessenten auch, wenn sie bei namhaften Systemhäusern kaufen, sagt er weiter. „Gefährlich wird es, wenn ich mich in das E-Business bewege.“ Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Hersteller den Markt beobachten und wenn sie Fälschungen ausfindig machen, handeln. Auf Messen bedeutet dies beispielsweise, dass der Hersteller des Originals Plagiatoren auffordern muss, die gefälschten Produktmuster und sämtliche Werbeunterlagen, in denen sie auftauchen, zu entfernen. „Man muss den Unternehmen die Chance geben, ihr Vergehen selbst zu korrigieren“, sagt Serge Bosshard, der bei Multi-Contact für das Thema Plagiate zuständig ist. Drei Stunden habe das Unternehmen dafür Zeit.
Der erste Tag einer Messe ist für die Anwälte der Steckerhersteller deshalb auch der wichtigste Tag. Sie klappern die Hallen nach Plagiaten ab, sammeln Beweismaterial und machen die Anbieter auf ihr Vergehen aufmerksam. Weigern diese sich, entsprechend zu handeln, ist der nächste Schritt eine Abmahnung. Per Eilverfahren erwirkt der Hersteller des Originals beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung. Diese wird auf der Messe von einem Gerichtsvollzieher überreicht. Der Mitbewerber muss die betreffenden Produkte und Werbung vom Stand räumen, darf seine anderen Produkte aber weiter ausstellen.
Vier chinesische Unternehmen bekamen es auf der diesjährigen Intersolar mit Multi-Contact zu tun. „Zwei haben die Produkte selbst vom Stand genommen, bei den anderen beiden musste das Landgericht München erst die einstweilige Verfügung ausstellen und der Gerichtsvollzieher die Aushändigung des Dokumentes bestätigen“, berichtet Bosshard. Zu seiner Aufgabe gehört es auch, zu den Unternehmen zu gehen, die er in den Vorjahren abgemahnt hat. „Sie haben etwas gelernt, sie haben die Kopien nicht wieder ausgestellt“, sagt er zufrieden. Optimistisch ist er deshalb gleichwohl nicht. „Es wird nicht weniger mit den Plagiaten, sondern eher mehr.“ Deswegen werde im Unternehmen derzeit überlegt, im kommenden Jahr zwei Beobachter auf die Messe zu schicken.