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REACH erreicht die Photovoltaikbranche

Mindestens sieben Chemikalien zählt Markus Schwarz in den schicken schwarzen Solarzellen, die seine Klienten herstellen. Egal ob gesundheitsgefährlich oder nicht, alle fallen unter REACH. Bei der Brandenburger Firma PVflex, die Schwarz berät, machte man sich deshalb Sorgen. „Große Firmen sind über die neue Chemikalienverordnung meist sehr gut informiert, aber kleinere Firmen und Chemikalienhändler sind mit den neuen Bestimmungen häufig überfordert“, sagt Schwarz. Sein Arbeitgeber, das Forschungs- und Beratungsinstitut für Gefahrstoffe Fobig in Freiburg, hat deshalb Hochkonjunktur.

Die Pflichten, die sich aus der neuen EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluation, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien ergeben, betreffen im Prinzip alle Unternehmen entlang der Lieferkette. Zirka 30.000 Substanzen werden dabei in den nächsten elf Jahren katalogisiert, wenn nötig untersucht und genehmigt. Die Verordnung mit allen Anhängen und Implementierungsleitlinien ist dabei nur schwer zu durchschauen. Sie umfasst nach Aussage von Christian Gröger, Direktor des Beratungsunternehmens Benmark in der Schweiz, rund 5.000 Seiten.

Keine Registrierung – kein Markt

Seit fast einem Jahr ist REACH in Kraft, im Juni wird es nun ernst. Neue Substanzen müssen dann bei der eigens dafür geschaffenen Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert werden und das REACH-Verfahren durchlaufen, bevor sie verwendet werden dürfen. Für die vielen bereits erhältlichen Stoffe gilt zwar eine Übergangsregelung. Dafür müssen sie jedoch vorregistriert werden. Das kostet zunächst nichts und kann später Ärger ersparen, trotzdem – man muss es tun, sonst drohen Produktionsausfälle.

Dazu kann es auch kommen, wenn giftige Stoffe ganz aus dem Verkehr gezogen werden. Zusätzlich zur Registrierung sieht REACH nämlich auch eine Zulassungspflicht für besonders gefährliche Substanzen vor. Darunter fallen zum Beispiel einzelne Weichmacher und krebserregende Substanzen. Ende des Jahres erwarten die Experten eine erste Liste, auf der die Problemkinder gelistet sind. Daraufhin legen die Behörden die Prioritäten fest und die so genannten „Sunset Dates“, das sind die Fristen, wann Chemikalien vom Markt verschwinden müssen, wenn bis dahin keine Zulassung erfolgt sein sollte.

Der europäische Photovoltaikverband EPIA hat deshalb seit Oktober in drei Veranstaltungen seine Mitglieder informiert und eine Arbeitsgruppe zu REACH ins Leben gerufen. Erst einmal müssen sie die Erkenntnis verbreiten, dass REACH nicht nur die Chemieindustrie betrifft, sondern die gesamte Produktionskette der Photovoltaikbranche. „Keine Registrierung heißt kein Markt“, erklärt die stellvertretende Generalsekretärin Eleni Despotou. Dabei hält sie den Aufwand für viele der kleinen Firmen, die selber keine Chemikalien herstellen, für gut beherrschbar. „Wichtig ist nur, dass sie sich darum kümmern.“

Offene Fragen bei PV-Herstellern

Viele wissen das aber nicht. Gerade an Wissenschaftlern ging die langjährige Diskussion um REACH zunächst vorbei. „Dann stand plötzlich die Drohung im Raum, dass Substanzen nicht mehr auf den Markt kommen, die keine Listung haben“, sagt Klaus Kalberlah, Entwicklungschef von PVflex. Er entwickelt flexible CIS-Photovoltaikzellen und verwendet dazu Kupfer, Indium und Selen für die Halbleiterschicht. Dazu kommen mindestens vier weitere Substanzen. Außerdem braucht er Chemikalien, die zwar nicht in der Solarzelle verwendet werden, aber für die Prozesstechnik wichtig sind.

Das erste Problem, vor dem die Firma stand: die Verfügbarkeit der Chemikalien. Sie müssen vom Hersteller im Sinne von REACH registriert werden. Dabei muss er alle Verwendungen erwähnen, für die die Substanz später zum Einsatz kommen soll. Wenn es sich für den Hersteller nicht lohnt und er darauf verzichtet, darf er die Chemikalien nicht mehr verkaufen. Der Kunde hat dann Pech gehabt. Die Kosten für die Registrierung können außerdem in einem fünf- bis siebenstelligen Eurobereich liegen und werden in der Regel auf die Kunden umgelegt. „Im Mittel werden die Chemikalien zwar kaum teurer werden“, sagt Lars Tietjen, der beim Umweltbundesamt für REACH zuständig ist. „Wenn man sehr kleine Volumen hat und man sehr viele Daten generieren muss, kann das aber im Einzelfall signifikante Kosten haben.“

In Fällen, in denen die Registrierung kritisch erscheint, sollte man sich deshalb mit seinen Lieferanten rechtzeitig absprechen. Das entspricht auch dem Vorgehen von Q-Cells. „Bei Gefahrstoffen haben wir früh Kontakt aufgenommen, bei anderen Stoffen passiert das noch“, sagt Pressesprecher Stefan Dietrich. „Es muss allen Beteiligten klar sein, wer welche Pflichten hat und diesen auch nachkommt.“ Dazu muss man aber erst einmal wissen, welche Stoffe zum Einsatz kommen. Deshalb beginnt in den Firmen jetzt das große Katalogisieren.

Einordnung unklar

Außer der Frage, ob die Lieferanten alle nötigen Substanzen registrieren lassen, herrschte bei PVflex vor allem bezüglich der Einordnung der im Unternehmen selbst hergestellten Halbleiter Unklarheit. „Wir wussten nicht, ob das eigene Material, das wir erzeugen, registrierungspflichtig ist“, sagt Kalberlah. Die Ausgangsstoffe müssen vom Lieferanten registriert werden, doch PVflex verbindet sie in den Photovoltaikschichten. Ein Streitpunkt ist dementsprechend programmiert: Handelt es sich dabei um eine neue Substanz, die registriert werden muss, eine Mischung von Stoffen, auf Amtsdeutsch eine „Zubereitung“, oder um die Verwendung in einem Erzeugnis?

Anfragen nach der Einordnung von Stoffen häufen sich deshalb bei dem acht köpfigen Team der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die in Deutschland die in REACH vorgesehenen Helpdesks betreibt. An sie kann sich jeder wenden, der von REACH betroffen ist. „Letzten Monat war mit 215 Eingängen der bisherige Höhepunkt, im Wesentlichen zu solchen Fragestellungen“, sagt Mitarbeiterin Frauke Schröder.

Die Antworten der Behörde sind jedoch nicht rechtsverbindlich, so dass nach wie vor ein Interpretationsspielraum besteht, was den Beratungsfirmen Kundschaft beschert. „Bei unseren Informationsveranstaltungen kommt regelmäßig heraus, dass der Informationsstand bei denen, die sich aktiv informieren, relativ gut ist. Viele Firmen wissen aber überhaupt nicht, dass sie sich aktiv informieren müssen und haben auch nicht die Ressourcen dazu“, sagt Knut Sander vom Institut für Ökologie und Politik in Hamburg. Die REACH-Regeln gelten im Übrigen auch für außerhalb der EU produzierte Ware. Wer in die EU importiert, muss sich darum kümmern, dass alle für REACH notwendigen Daten vorliegen.

Die meisten Pflichten haben die Firmen, die Chemikalien herstellen oder importieren. Bei Produktionskapazitäten über zehn Tonnen pro Jahr oder bei Gefahrstoffen über einer Tonne pro Jahr müssen sie die Registrierung durchlaufen. Bei Zubereitungen, also Stoffmischungen, reicht es, die Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern der Ausgangsstoffe weiterzugeben und eventuell zu ergänzen. Voraussetzung: Der Lieferant muss bei der Registrierung auch die vorgesehene Anwendung berücksichtigt haben.

Wenn zum Beispiel der derzeit kostengünstigste Dünnschicht-Photovoltaik-Halbleiter Cadmiumtellurid als Zubereitung gelten sollte, müssen die sehr toxischen Ausgangsstoffe Cadmium und Tellur mit Hinweis auf die Photovoltaikanwendung registriert werden. Es ist noch unklar, welche Konsequenzen durch REACH für diesen Halbleiter drohen. Schon jetzt liegen zwar zu vielen Verbindungen Einstufungen beim European chemical Substances Information System vor, „für Cadmiumtellurid jedoch noch nicht“, gibt Schwarz zu bedenken. Nach Angaben von First Solar, Hersteller von Cadmiumtelluridzellen, gilt das Material als gesundheitlich unbedenklich.

Für Zwischenhändler einfach

Kleinere Zwischenhändler und Monteure werden vor allem bei den neuen Informationspflichten mit REACH in Kontakt kommen. Die Verordnung soll den Informationsfluss entlang der Lieferkette in beide Richtungen verstärken. Aufwärts vom Kunden bis zum Chemikalienhersteller heißt das: Wer eine Verwendung findet, die nicht registriert ist, muss das nach oben melden. Abwärts herrschte zwar schon immer die Pflicht, über das Risikomanagement von chemischen Stof fen zu informieren. Doch jetzt wurde sie auf alle Erzeugnisse ausgeweitet, die die besonders gefährlichen Substanzen mit mehr als 0,1 Prozent des Gesamtgewichtes enthalten. Auch der Endkunde hat nun das Recht, die Sicherheitsinformationen zu erfragen. Man ist also gut beraten, sich von seinem Händler die notwendigen Informationen geben zu lassen.

Aufatmen in Brandenburg

Für PVflex gibt Schwarz erst einmal Entwarnung. Bei den CIS-Schichten der Brandenburger Firma ist die Frage, ob sie eine Zubereitung oder eine neue Substanz sind, gar nicht entscheidend. Die Schichten sind nach seiner Einschätzung Teil eines Erzeugnisses, bei dessen Herstellung nur eine Oberfläche modifiziert wird. Und bei der Produktion von Erzeugnissen sind die Anforderungen geringer als bei der Produktion von Chemikalien oder Zubereitungen. Es besteht nur dann eine Registrierungspflicht, wenn die im Erzeugnis verwendeten Stoffe bei den anvisierten Anwendungen freigesetzt werden. Ist keine Freisetzung beabsich tigt, muss die europäische Chemikalienagentur nur benachrichtigt werden. Und das auch nur, wenn das Erzeugnis problematische Stoffe mit einem Gewichtsanteil über 0,1 Prozent enthält und die in Erzeugnissen eines Herstellers enthaltene Jahresmenge über einer Tonne liegt. Schwarz folgerte daraus, dass für die CIS-Zellen keine Registrierungspflicht besteht.

PVflex und andere CIS-Hersteller könnten jetzt zwar erst einmal abwarten. Rechtsverbindlich ist diese Auskunft allerdings auch nicht. Rechtssicherheit können die Firmen nur erreichen, indem ein CIS-Produzent den Stoff vorregistrieren ließe. Wenn die europäische Chemikalienagentur den Stoff dann für registrierungspflichtig erklärt, sieht REACH vor, dass die Wettbewerber die offenen Fragen gemeinsam klären und die Kosten untereinander aufteilen. Spätestens dann müssen sich alle CIS-Hersteller daran beteiligen. PVflex-Entwicklungschef Kalberlah bedauert es deshalb, wenn eine Firma auf die Vorregistrierung verzichtet und nicht von Anfang an bei den relevanten Firmenkonsortien mitmacht.

MF

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