Der Bundesverband Solarwirtschaft hat ein Papier veröffentlicht, in dem die wichtigsten Änderungen für die Photovoltaik erklärt werden, die mit dem neuen EEG in Kraft treten. Neben der Sonnensteuer betrifft das vor allem die verpflichtende Direktvermarktung, die Streichung des Grünstromprivilegs sowie die Veränderung der Einspeisevergütung und der Kürzung der Förderung
Nachdem der Bundesrat die EEG-Novelle ohne Änderungswünsche passieren ließ, hat der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW-Solar) die neuen Regelungen, die die Photovoltaikbranche betreffen in einem Papier zusammengefasst. „Mit dem zum 1. August 2014 geplanten Inkrafttreten des neuen EEG 2014 ändern sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen in mehrfacher Hinsicht“, betont der BSW-Solar. „Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der PV-Geschäftsmodelle Eigenverbrauch und Stromlieferung sowie für die Direktvermarktung von Solarstrom.
Die Sonnensteuer ist beschlossen
So wird die Eigenverbrauchsumlage für Solarstrom schrittweise eingeführt. Alle Betreiber, die ihre Anlagen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes installieren und den Strom selbst verbrauchen, müssen in diesem und im kommenden Jahr zunächst 30 Prozent der aktuellen EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde selbst verbrauchten Strom bezahlen. Im Jahr 2016 steigt dieser Anteil auf 35 Prozent und im ab 1. Januar 2017 auf die ursprünglich geplanten 40 Prozent der dann gültigen EEG-Umlage. Die Steigerungen gelten nicht zum jeweiligen Stichpunkt der Inbetriebnahme, sondern für alle Anlagen. Das bedeutet auch, dass auch Strom aus allen nach dem Stichpunkt installierten Anlagen in zwei Jahren mit den 40 Prozent EEG-Umlage belastet wird. Die Regelungen gelten nicht für Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt. Damit bleiben die privaten Betreiber von Solaranlagen von der Sonnensteuer befreit. Außerdem müssen Betreiber von reinen Inselanlagen und Eingenverbraucher, die ihre Anlage außerhalb des EEG errichten, sich also vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen, von der Sonnensteuer ebenso befreit, wie Kraftwerksbetreiber, die den Strom innerhalb ihrer Anlage selbst verbrauchen.
Mieter werden von der Energiewende ausgeschlossen
Außerdem wird das Grünstromprivileg abgeschafft. Bisher galt, dass die Lieferung von Solarstrom an Verbraucher in unmittelbarer Nähe der Anlage mit einer um zwei Cent pro Kilowattstunde verringerter EEG-Umlage belohnt wurde. Mit dieser Regelung wurde vor allem die Belieferung von Mietern in Städten mit Solarstrom möglich. „Dieser Vorteil entfällt für alle Neu- und Bestandsanlagen ab dem 1. August 2014“, erklärt der Branchenverbrand. „Das erschwert die regionale Versorgung von Mietern mit Ökostrom“, ergänzt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Es ist nicht einsehbar, warum Mieter schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Schließlich gilt es, die Energiewende endlich auch in die Innenstädte zu tragen“, fordert er. Der BSW-Solar hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und der Immobilienwirtschaft in den letzten Monaten für eine entsprechende Gleichbehandlung solaren Mieterstroms eingesetzt. Leider ohne Erfolg. Allerdings wurde noch eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen, die dem Gesetzgeber hier Nachbesserungen ermöglicht.
Photovotlaik wieder am Tropf
Für neu installierte Anlagen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz angeschlossen werden, gilt die verpflichtende Direktvermarktung. Diese Regelung wird zunächst für Anlagen mit einer Leistung ab 500 Kilowatt eingeführt. Ab 2016 müssen auch Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt ihren Strom als Graustrom an der Börse vermarkten.
Im Gegenzug dazu wird sowohl die Einspeisevergütung leicht angehoben als auch die Kürzung der Förderung verlangsamt. So sinkt die Baisisdegression von einem auf 0,5 Prozent und die Zusatzdegression wurde abgesenkt. „Die Förderkürzungen der vergangenen Jahre waren überzogen. Das hat der Markteinbruch der letzten Monate schmerzhaft gezeigt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Jetzt hat die Bundesregierung die Degressionsschraube etwas gelockert, nach unserer Einschätzung allerdings nur halbherzig. Es wird nicht zuletzt von der weiteren Preisentwicklung von Photovoltaiksystemen abhängen, ob und wie schnell diese Maßnahme greift.“ Klar ist aber auch, dass die Photovoltaik damit wieder an den Fördertropf gehängt werden soll, statt dass sie endlich auf eigenen Füßen zu stehen vermag. (Sven Ullrich)
Einen Bericht über weitere Änderungen, die mit der Gesetzesnovelle in Kraft treten, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von photovoltaik.