Das Europäische Parlament stärkt den Eigenverbrauch. Es hat die mit dem Rat im Juni erzielte vorläufige Einigung über Energieeffizienz, erneuerbare Energien und die neue Governance-Struktur für die Energie-Union bestätigt.
Alle am 13. November 2018 vom Europäischen Parlament beschlossenen Legislativvorschläge sind Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“. Der für die Photovoltaikbranche wohl wichtigste Teil dieser Beschlüsse betrifft den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom. Er darf nicht durch Umlagen oder Steuern belastet werden.
Energieeffizienz muss besser werden
Außerdem muss sich bis 2030 die Energieeffizienz in der EU um 32,5 Prozent verbessern, während der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien mindestens 32 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs der EU betragen sollte. Beide Ziele sollen bis 2023 überprüft werden. Sie können nur angehoben, nicht gesenkt werden.
Eine neue Governance-Struktur für die Energie-Union
Jeder Mitgliedstaat muss bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle zehn Jahre einen zehnjährigen "integrierten nationalen Energie- und Klimaplan" mit nationalen Zielen, Beiträgen, Strategien und Maßnahmen vorlegen.
In 18 Monaten in nationales Recht umsetzen
Sobald der Rat die Vereinbarung förmlich angenommen hat, werden die neuen Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung über die Governance-Struktur für die Energie-Union wird in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet, während die EU-Länder die neuen Elemente der beiden anderen Richtlinien spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen. (Petra Franke)