Der österreichische Klima- und Energiefonds hat die Förderung von kleinen Photovoltaikanlagen auf juristische Personen ausgeweitet. Jetzt können auch Unternehmen, Vereine und Institutionen einen Förderantrag stellen.
Wie der österreichische Klima- und Energiefonds mitteilt, bekommen jetzt neben natürlichen auch juristische Personen die Investitionsförderung für kleine Photovoltaikanlagen. Das bedeutet konkret, dass jetzt auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Institutionen die Förderung beantragen können. Diese war bisher auf private Betreiber von Solarstromanlagen begrenzt. „Ich möchte Österreich zum Umweltvorreiter in Europa machen“, begründet Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Ausweitung der Förderung auf juristische Personen. „Meine Ziele sind die Reduktion von Treibhausgasen, der Ausbau erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienz. Die Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds ist ein wesentlicher Baustein, um diese Ziele zu erreichen.“
Bisheriges Verfahren bleibt bestehen
Dabei bleibt das bisherige Antragsverfahren bestehen. Damit müssen die zukünftigen Betreiber von Photovoltaikanlagen weiterhin einen Antrag beim Klima- und Energiefonds stellen. Damit fördert Österreich über den Fonds nur baureife Photovoltaikanlagen. „Unser Ziel war es, den Zeitdruck von den FörderwerberInnen zu nehmen und Sicherheit in der Planung zu erreichen“, begründet Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, die Neuauflage des sogenannten Einreichmodells. „Das ist uns gelungen – und wir haben gleichzeitig mit 9.400 neu installierten Anlagen im vergangenen Jahr ein absolutes Rekordjahr hinter uns. Auch 2014 wünschen wir uns wieder ein sattes Plus an geförderten Anlagen. Die Öffnung der Förderung für Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ist ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel zu erreichen.“
Erst Zählpunktnummer holen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen sich die Antragsteller beim Klima- und Energiefonds registrieren. Dazu müssen sie eine konkrete Zählpunktnummer vorweisen. Deshalb rät der Fonds, die Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb zu planen und sich dann eine Zählpunktnummer vom Netzbetreiber zu holen. Zusätzlich sollten die künftigen Anlagenbetreiber einen festen Installations- und Fertigstellungstermin mit dem Installationsbetrieb vereinbaren. Die Registriernummer, die sie vom Klima- und Energiefonds bekommen, gilt nämlich nur zwölf Wochen. Dann muss die Anlage fertig sein. „Planen Sie einen Puffer ein!“, rät der Fonds. Denn wenn die Anlage nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins fertig wird, storniert der Klima- und Energiefonds die Registriernummer und damit verfällt die Reservierung der Fördersumme. Wichtig dabei ist, dass eine nochmalige Antragstellung nicht möglich ist.
Förderantrag nach Fertigstellung der Anlage
Nachdem die Anlage fertig gestellt ist – also spätestens zwölf Wochen nach Erteilung der Registriernummer – muss der Betreiber den konkreten Förderantrag stellen. Dazu muss er beim Klima- und Energiefonds die Rechnungen, den Prüfbefund und ein spezielles Endabrechnungsformular, das er vom Fonds bekommt, einreichen. Die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Das weist der Betreiber mit dem Prüfbefund nach. „Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen“, betont der Klima- und Energiefonds.
Anlagen müssen fachgerecht errichtet sein
Die Förderpauschale für Investitionen in Aufdachanlagen beträgt 275 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung. Für Investitionen in gebäudeintegrierte Lösungen zahlt der Klima- und Energiefonds 100 Euro pro Kilowatt zusätzlich an Investitionszulage. Die Förderung ist auch weiterhin auf Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Gesamtleistung von maximal fünf Kilowatt begrenzt. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden. Der Klima- und Energiefonds stellt klar, dass eine Kombination von Förderungen nicht möglich ist. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Teil der Anlage von den Bundesländern oder Gemeinden gefördert wird, kann der Rest der nicht geförderten Anlagenleistung über den Klima- und Energiefonds gefördert werden.
Förderung bis das Geld alle ist
Insgesamt liegen 26,8 Millionen Euro im Fördertopf des Fonds. Die Förderung läuft bis zum 15. Dezember dieses Jahres. Bis dahin müssen alle Unterlagen für die fertig gestellten Anlagen beim Fonds angekommen sein. Ist das Geld bis dahin schon alle, wird die Plattform zum Einreichen einer Registrierung geschlossen. Dann ist keine Förderung mehr möglich. Die einzige Chance besteht dann nur noch, wenn die für einen Anlagenbetreiber reservierte Förderung storniert wurde, weil er nicht rechtzeitig seine Unterlagen eingereicht hat. Dann wird der Fördertopf noch einmal geöffnet. Allerdings kann sich der künftige Anlagenbetreiber rund um die Uhr auf der Internetseite des Klima- und Energiefonds über den aktuelle Höhe der noch vorhandenen Förderungen informieren. (Sven Ullrich)