Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Prokon stellt Insolvenzantrag

Das Ende kam mit Ansage. Der Itzehoer Windparkfinanzierer Prokon ist Pleite und geht in die Insolvenz. Nur 54 Prozent der privaten Anleger sprachen dem Unternehmen von Carsten Rodbertus das Vertrauen aus. Für die Anteilseigner gibt es allerdings noch Hoffnung, sagt ein Insolvenzexperte.

Prokon Regenerative Energien hat gestern einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat. Doch „das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon“, verkündet das Unternehmen auf ihrer Internetseite. Der Antrag müsse zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden. Dieser Vorgang könne einige Monate dauern. Dietmar Penzlin vom zuständigen Amtsgericht ist der vorläufige Insolvenzverwalter. „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern“, heißt es weiter.

Gibt es Hoffnung für die Anteilseigner?

Der Insolvenzverwalter sei also gleichzeitig auch Anwalt der Gläubiger und „von Gesetzes wegen ausschließlich“ den Interessen der Gläubiger verpflichtet, kommentiert der Vorsitzende des Insolvenzverwalterverbandes VID, Christoph Niering. Zunächst werde er das Vermögen des Unternehmens für die Gläubiger sichern – also die sogenannte Masse des Unternehmens.

Im Fall Prokon werde der Insolvenzverwalter aber zu klären haben, um welche Art von Forderung es sich bei den verschiedenen Arten von Genussscheinen handelt, die Prokon ausgegeben hat, so Niering. Seien es normale Forderungen oder so genannte nachrangige Forderungen. „Diese Frage ist noch offen und deshalb wichtig, weil im letzteren Fall die Gläubiger erst dann Zahlungen erhalten, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger zu hundert Prozent bedient wurden“, so der VID-Chef. Aber selbst, wenn es sich herausstellen sollte, dass Prokon-Genussscheine ganz oder teilweise nachrangige Forderungen darstellen, müssen die Inhaber noch nicht verzweifeln. Wenn Prokon sich nämlich ganz oder sogar hauptsächlich über die Ausgabe von Genussscheinen finanziert habe und genügend Masse vorhanden ist, könnten auch Genussscheininhaber mit einer Quote rechnen.

Klassische Erpressung

Hintergrund: Prokon schrieb am Freitag, den 10. Januar 2014 einen Brandbrief an die Anteilseigner, wie photovoltaik berichtete. Bis zum 20. Januar sollten diese sich zurückmelden, „ob Sie Ihre Genussrechte fortführen oder kündigen werden“, hießt es. Indirekt warnte Prokon in dem Schreiben vor der Kündigung: „Um eine Planinsolvenz zu verhindern, benötigen wir für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage, dass uns dieses Kapital mindestens bis zum 31. Oktober 2014 nicht entzogen wird.“ Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kritisierte dieses Vorgehen als „klassische Erpressung“. Prokon ruderte daraufhin wieder zurück und entschuldigte sich für das Schreiben. Stand heute morgen waren nur rund 54 Prozent der rund 75.000 Privatanleger bereit, Kapital im unternehmen zu belassen. Sie stimmen einer „verlängerten Kündigungsfrist“ zu.

Am 22. Januar habe das Unternehmen Thüringer Energienetze (Ten) den Lieferantenrahmenvertrag mit Prokon fristlos gekündigt. Damit mussen 1.200 Prokon-Stromkunden nun den Tarif der Grundversorgung des Konzerns annehmen. Als Grund gab Ten „die angespannte wirtschaftliche Situation“ Prokon an, teilte Prokon mit. (Niels H. Petersen)