Der Klima- und Energiefonds hat die diesjährige Vergabe von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen gestartet. Im Fördertopf liegen 8,5 Millionen Euro für private und gewerbliche Anlagen. PV Austria rät aber, nichts zu überstürzen. Erst fertig planen und dann erst für die Förderung registrieren. Denn der Generator muss innerhalb von zwölf Monaten stehen.
Der Klima- und Energiefonds hat heute die Förderung von Photovoltaikanlagen gestartet. Wie im vergangenen Jahr werden weiterhin pro Anlage maximal fünf Kilowatt installierte Leistung mit einem Investitionszuschuss unterstützt. Einzige Ausnahme: Land- und Forstwirte unterstützt Wien mit einem Zuschuss, wenn die Anlage eine Leistung zwischen fünf und 30 Kilowatt hat. Pro Kilowatt gibt der Klima- und Energiefonds 275 Euro pro Kilowatt installierter Leistung zu den Investitionskosten dazu. Für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es nochmals 100 Euro pro Kilowatt zusätzlich. Insgesamt ist die Förderung aber auf 35 Prozent der gesamten Investitionskosten gedeckelt. Insgesamt ist die Förderung in diesem Jahr auf 8,5 Millionen Euro begrenzt. Damit wäre der Bau von fast 6.200 Anlagen möglich.
Förderung auf fünf Kilowatt begrenzt
Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist ebenso wenig möglich wie die Kombination von Bundes- und Landesförderung. Letzteres gilt zumindest für die ersten fünf Kilowatt der Anlage. Ist sie größer, kann der Bau des nicht geförderten Teils der Anlage im Rahmen eines anderen Förderprogramms unterstützt werden. Das gilt auch für Förderprogramme der Bundesländer. Es sei denn, die Landesförderung schließt eine solche Variante aus.
Gemeinschaftsanlagen werden gefördert
Der Klima- und Energiefonds fördert auch Gemeinschaftsanlagen. Dabei handelt es sich um Solaranlage, die von mindestens zwei Wohn- oder Geschäftseinheiten genutzt werden. Der Generator muss zwar nicht technisch in mehrere Teile getrennt werden, darf allerdings die Gesamtleistung von 30 Kilowatt nicht übersteigen. Um eine Förderung zu bekommen, muss jede Wohn- oder Geschäftseinheit einen separaten Förderantrag stellen. Wien unterstützt dann den Bau der Anlage mit einem Investitionszuschuss für maximal fünf Kilowatt Leistung pro Antragsteller. Sollte die Anlage von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt worden sein, muss jeder einzelne Antragsteller einen Nachweis über seinen Anteil an der Solarstromleistung auf dem Dach erbringen.
Erst planen, dann registrieren
Der Branchenverbrand PV Austria rät den Hausbesitzern, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, die Anlage erst fertig zu planen und sich dann für die Förderung zu registrieren. Dabei muss der Hauseigentümer eine Zählpunktnummer vorweisen. Der Hausbesitzer bekommt dazu eine E-Mail vom Klima- und Energiefonds, dass seine Anlage zur Förderung registriert ist. Die Fördersumme ist dann für zwölf Wochen reserviert. Innerhalb dieser Zeit muss der Generator errichtet sein. Sonst erlischt der Anspruch auf die Förderung für dieses Jahr. Auf der anderen Seite darf aber auch mit dem Bau der Anlage erst begonnen werden, wenn sie zur Förderung registriert wurde. „Aufgrund der Umsetzungsfrist von zwölf Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten“, betonen die Experten von PV Austria.
Antrag erst nach dem Bau stellen
Den eigentlichen Förderantrag stellt der Anlagenbeitreiber erst, wenn der Generator gebaut ist. Dabei muss er alle Rechnungen, ein siebenseitiges Prüfprotokoll, das Endabrechnungsformular, den Nachweis der Zählpunktnummer und einen Meldezettel einreichen. Die Anlage muss zwar bis zu diesem Zeitpunkt fertig gebaut, aber noch nicht zwingend ans Netz angeschlossen sein. Der Anlagenbeitreiber muss spätestens zwölf Wochen nach der Registrierung auf der Internetseite des Klima- und Energiefonds den konkreten Förderantrag stellen.
Besondere Regeln für Land- und Forstwirtschaft
Für Solaranlagen in der Land- und Forstwirtschaft gelten gesonderte Bedingungen. Für diese Analgen stellt Wien in diesem Jahr 6,6 Millionen Euro bereit. Ob die Anlage tatsächlich gefördert wird, entscheidet der Klima- und Energiefonds anhand verschiedener Kriterien. Diese sind für die Reihung der Anträge entscheidend. So schafft es eine kleinere Anlage mit einer Leistung von weniger als 15 Kilowatt auf der Liste weiter nach vorn als ein größerer Generator. Zudem bevorzugt der Fonds Dachanlagen vor Freiflächenanlagen. Anhand einer Gesamtpunktzahl listet der Klima- und Energiefonds die Anlagen auf und am Ende bekommen nur die Anlagen eine Förderung, die sich auf den vorderen Listenplätzen befinden.
Die Anlagen werden in fünf Runden ausgewählt. Diese enden jeweils am 11. April, am 13 Juni, am 12. August, am 3. Oktober und am 15. November dieses Jahres. Bis zum Ende einer jeden Runde muss der Förderantrag für die Anlage beim Klima- und Energiefonds eingegangen sein. Hat der Land- oder Forstwirt eine Förderzusage, muss der Generator innerhalb von sechs Wochen stehen, sonst verfällt die Förderung. (Sven Ullrich)