Josef Göppel forderte bereits im Zuge der EEG-Diskussion im Frühjahr, die Förderung von dezentralen Speichern für Photovoltaikanlagen zu beschließen. Erst der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern brachte dieses Thema Ende Juni wieder auf den Tisch. Nun soll im Herbst ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden, der sich wohl an der bereits formulierten Vorlage des CSU-Bundestagsabgeordneten orientieren wird. Doch auch innerhalb der Solarindustrie hat man sich bereits Gedanken über ein sinnvolles Konzept gemacht und sich auf wichtige Eckpunkte für ein Batteriespeicherprogramm verständigt.
Ein immer wieder formuliertes Ziel der Speicherförderung ist die Entlastung und Stabilisierung der Netze, damit auch künftig ein Ausbau der Photovoltaik in Deutschland stattfinden kann. Insgesamt könnte Solarstrom den Regelenergiemarkt entlasten, wenn er stärker verbrauchsorientiert ins Netz eingespeist würde. Speicher könnten dazu beitragen, dass die Bedarfsspitzen am Morgen und am Abend reduziert werden. Zugleich könnten auch die Einspeisespitzen zur Mittagszeit gekappt werden. Insgesamt gehe es bei der Förderung von Speichern aber auch darum, den Eigenverbrauch zu erhöhen und die EEG-Umlage zu verringern, heißt es in einem internen Papier des Bundesverbands Solarwirtschaft, das gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedsunternehmen erarbeitet wurde.
Eine der wichtigsten Förderprämissen, die die Solarindustrie formuliert hat, ist, dass ein Speichersystem die Wirkleistung der Anlagen um 30 bis 50 Prozent absenken können muss. Diese Reduzierung findet vornehmlich in Zeiten der maximalen Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage statt. Gleichzeitig soll das Speichersystem dann aber auch Einspeisetäler kompensieren können. Aus Sicht des Solarverbands sollte es daher eine Förderung des sogenannten Peak Shaving geben, mit dessen Hilfe auch eine konstantere Einspeisung erreicht werden kann. Außerdem sollten innovative Maßnahmen zur Frequenz- und Spannungsstabilisierung mit einem gezielten Bonus gefördert werden.
KfW-Förderprogramm geplant
Für die Finanzierung des Programms schlägt die Solarindustrie eine KfW-Förderung in Form zinsverbilligter Darlehen vor. Diese Form der Finanzierung wurde im Bundestag bereits im März vorgeschlagen. Flankierend sollte es auch noch Mittel aus dem Bundeshaushalt geben. Nach den Protokollen des Vermittlungsausschusses hat sich die Bundesregierung verpflichtet, noch in diesem Jahr ein Anreizprogramm für dezentrale Speicher bei der KfW zu initiieren und dieses Vorhaben mit voraussichtlich 50 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zu fördern.
In der vor der Sommerpause noch verabschiedeten EEG-Novelle ist immerhin festgeschrieben, dass zwischengespeicherter Solarstrom künftig von der EEG-Umlage befreit sein wird. Damit soll eine Doppelbelastung bei Speicherung und Entnahme vermieden werden. In einem weiteren Schritt hat die Bundesregierung im Juli den Startschuss für Leuchtturmprojekte der Speicherinitiative gegeben.
Ein Aspekt des vom Wirtschafts-, Umwelt- und Forschungsministerium geförderten Programms sind „Batterien in Verteilnetzen“. Dabei gehe es vor allem um Projekte, die zeigen sollen, wie Solarstrom gezielt vor Ort genutzt, gespeichert und bedarfsgerecht eingespeist werden kann, um die Stromnetze zu entlasten (siehe Seite 14).
Mecklenburg-Vorpommern fördert bereits Speicher. Über die seit 2007 bestehende Klimaschutzrichtlinie können Speicherprojekte kleiner oder mittelständischer Unternehmen sowie öffentlicher Einrichtungen bezuschusst werden. So sei ein Vorhaben der Stadtwerke Parchim in diesem Jahr bereits bewilligt worden, sagt Steffen Wehner, Sprecher des Energieministeriums. Drei weitere Projektanträge lägen dem zuständigen Landesförderinstitut vor.