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Beschränkt haften

Die meisten Handwerksbetriebe in Deutschland werden entweder von einem Einzelunternehmer betrieben oder sind – sofern mindestens zwei Personen daran beteiligt sind – als GbR organisiert. Nachteil dabei ist, dass der Unternehmer das volle finanzielle Risiko trägt, weil er auch mit seinem Privatvermögen unbeschränkt haftet. Daher mag so mancher auf die Idee kommen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Doch ob solch eine Umfirmierung unterm Strich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Der erste große Vorteil einer GmbH liegt auf der Hand: Der Gesellschafter haftet lediglich mit der von ihm erbrachten Einlage, nicht jedoch mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte bei Gründung einbezahlt sein muss.

GmbH nicht unbedingt kreditwürdiger

Einer GmbH sind folgende Pflichten auferlegt: Sie ist zur Buchführung verpflichtet und muss einen Jahresabschluss, also eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung, erstellen.

Auch steuerlich gibt es Besonderheiten, Stichwort: Körperschaftssteuer. Deshalb sollte der Unternehmer sein Vorhaben mit einem Steuerberater besprechen. Ob eine GmbH als kreditwürdiger angesehen wird als ein Handwerksbetrieb, der als GbR organisiert ist, kommt auf die Höhe des Stammkapitals an. Sofern lediglich die Mindestsumme von 25.000 Euro als Stammkapital zur Verfügung steht, führt dies sicherlich nicht zur gesteigerten Kreditwürdigkeit. In solchen Fällen ist es üblich, dass die Bank nach weiteren Sicherheiten verlangt, beispielsweise nach selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wodurch diese wiederum unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

An den Generationswechsel denken

Ein Vorteil der GmbH ist die bei ihr bestehende Möglichkeit der Fremdorganschaft. Das bedeutet, der Geschäftsführer muss nicht zwingend Gesellschafter sein. Dies ist mitunter dann vorteilhaft, wenn man plant, den Betrieb an die nächste Generation zu übergeben. Ein sanfter Generationenübergang ist hier leichter möglich als beispielsweise bei der GbR.

Eintragung in Handwerksrolle

Wer über keinen Meistertitel verfügt, wird in Deutschland nicht in die Handwerksrolle eingetragen. Über den Umweg GmbH ist dies jedoch möglich. Gründet man nämlich eine GmbH und stellt einen Fremdgeschäftsführer ein, der Meister ist, so kann die GmbH in die Handwerksrolle eingetragen werden. Damit dies eintritt, muss der Geschäftsführer nicht gleichzeitig Gesellschafter sein. Es genügt, dass er ein ganz normaler Angestellter ist.

Die Unternehmergesellschaft ist im Grunde eine spezielle Ausprägung der GmbH. Wesentlicher Unterschied ist, dass hier das Mindeststammkapital lediglich einen Euro beträgt. Das klingt verlockend, schließlich scheint diese Variante im Gegensatz zur klassischen GmbH geradezu ein Schnäppchen zu sein.

In der Praxis ist diese Option jedoch mit Vorsicht zu genießen. Schließlich muss eine solche Gesellschaft den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen führen. Für Kunden und Geschäftspartner ist also auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich hier um eine Gesellschaft mit einem geringen Stammkapital handelt.

Dies erweckt nicht gerade einen vertrauenswürdigen Eindruck. Denn wer will mit einer Gesellschaft Verträge schließen, die im Zweifel mit nur einem Euro haftet?

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Die Autorin

Julia Reisch

ist Rechtsanwältin in der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Schaudt Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart.

reisch@schaudt.eu