Die Länderkammer hat in der ersten Beratung zur geplanten EEG-Novelle mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf votiert und fordert entsprechende Änderungen ein. Für die Photovoltaikbranche ist der Beschluss des Bundesrates ein gutes Zeichen, dass ihr das Geschäftsmodell Eigenverbrauch erhalten bleibt.
Der Bundesrat hat sich mehrheitlich und parteiübergreifend entschieden, gegen die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des EEG zu stimmen. Vor allem die Regelungen zum Eigenverbrauch von Solarstrom stoßen auf heftigen Widerstand in der Länderkammer. Als Kompromissvorschlag haben die Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, dass die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom auf 15 Prozent der aktuellen EEG-Umlage beschränkt werden soll. Damit strebt der Bundesrat an, den Eigenverbrauch regenerativen Stroms dem Eingenverbrauch aus fossilen Energieträgern gleich zu stellen.
Ausschüsse empfehlen Anhebung der Bagatellgrenze
Allerdings bleibt der Bundesrat auch hinter der Beschlussempfehlung der eigenen Ausschüsse zurück. So hatte der Umweltausschuss der Länderkammer empfohlen, die Bagatellgrenze für die Einbeziehung des Eigenverbrauchs von Solarstrom auf 100 Kilowatt Anlagenleistung zu begrenzen. Bisher sieht der Gesetzentwurf eine Bagatellgrenze von zehn Kilowatt vor. Der Umweltausschuss begründet das mit den erheblichen finanziellen Mehrbelastungen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs. Die Betreiber von Analgen mit einer Leistung zwischen zehn und 100 Kilowatt müssten dann eine viertelstündlich aufgelöste Lastgangmessung installieren, was bisher erst bei einer Anlagengröße von über 100 Kilowatt vorgesehen ist. Die Kosten für die Installation von solchen Messeinrichtungen sind nach Ansicht des Umweltausschusses des Bundesrates im Verhältnis zu den Investitionskosten für die Anlage viel zu hoch. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates empfiehlt hingegen, die Bagatellgrenze bei 30 Kilowatt Anlagenleistung einzuziehen. „Die Änderungen beseitigen eine weitere Benachteiligung der Solarenergie, die die Solarwirtschaft auch im Vergleich zu den anderen Sparten der erneuerbaren Energien belastet“, erklärt der Ausschuss. Außerdem sieht der Ausschuss weitere Arbeitsplätze in der Branche gefährdet, wenn die Bundesregierung das einzige noch funktionierende Segment in der Photovoltaik zerstört. Denn nur durch den Eigenverbrauch von Solarstrom haben die potenziellen Betreiber einer Solarstromanlage auch den Anreiz zu investieren. Außerdem sieht der Ausschuss die anvisierte Technologieoffenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Belastung des Eigenverbrauchs gefährdet.
Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichstellen
Statt den selbst genutzten Solarstrom mit einer EEG-Umlage zu belasten, schlagen die Ausschüsse des Bundesrates vor, den Direktverbrauch dem Eigenverbrauch gleichzustellen. Das entscheidende Kriterium dabei müsse sein, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird. „Der Eigenverbrauch für den Eigenheimbesitzer und das Gewerbe ist mit dem Direktverbrauch insbesondere für die Mieter und Mieterinnen, aber auch für Energiegenossenschaften und andere innovative Energieanbieter, vergleichbar“, begründet der Umweltausschuss seine Beschlussempfehlung. „So erhalten auch Mieter und Mieterinnen die Möglichkeit, an der Energiewende zu partizipieren.“
Ausschreibungen benachteiligen kleine Anbieter
Neben der Belastung des solaren Eigenverbrauchs sind für den Bundesrat auch die ab 2017 geplanten Ausschreibungen für nicht hinnehmbar. Die Ausschüsse der Länderkammer bemängeln, dass durch die damit verbundenen hohen administrativen Kosten die kleinen Anbieter benachteiligt werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Ausschreibungen erst einmal in einer Pilotphase zu testen und ihre Wirkung zu bewerten. Außerdem bemängelt der Bundesrat die Anrechnung der ausgeschriebenen Anlagenleistung an den Zubau innerhalb der EEG-Vergütung. „Würde dieser Zubau auf den Zielkorridor angerechnet werden, hätte dies auch Auswirkungen auf die Degression. Dies führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse des Ausbaus der Photovoltaikanlagen. Folge wäre ein weiterer Einschnitt, der insbesondere kleinere und mittlere Photovoltaikanlagen treffen würde, die weiterhin innerhalb des EEG vergütet werden“, erklärt der Umweltausschuss des Bundesrates.
Branche begrüßt das Votum der Länderkammer
Die Branche begrüßt die Entscheidungen des Bundesrates und sieht darin einen klaren Auftrag an den Bundestag, die entsprechenden Regelungen im Gesetzentwurf anzupassen. „Das Schicksal der Energiewende liegt jetzt in den Händen des Bundestages“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbrandes für Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Wir hoffen, dass im Juni auch die Bundestagsabgeordneten der Sonnensteuer die rote Karte zeigen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Bürger und Unternehmer sich weiterhin für den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland engagieren“, betont er. (Sven Ullrich)