Der Bundesrat hat die Reform des EEG durchgewinkt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit die eigenen Forderungen durchzusetzen. Selbst ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung in die Pflicht nimmt, zeitnah auf die weitere Entwicklung der Energiewende zu reagieren, fand keine Mehrheit.
Um 11:18 Uhr war es so weit. Die EEG-Reform, die am 27. Juni vom Bundestag beschlossen wurde, ist gültiges Recht. Der Bundesrat hat sich als zahnloser Tiger erwiesen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Auch der Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Dabei ging es darum, die Auswirkungen der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom auf die Entwicklung des Zubaus genau zu beobachten. Die Bundesregierung solle schon einmal Mechanismen vorbereiten, die ein kurzfristiges Gegensteuern für den Fall ermöglichen, dass die Ausbauziele verfehlt werden. Mit Blick auf die Ausschreibungen fordert das Land NRW, dass die eigentlichen Ausschreibungen erst erfolgen sollen, wenn durch Pilotprojekte nachgewiesen ist, dass die Ausschreibungen effektiv und kosteneffizient sind. Vor allem sollte die Akteursvielfalt erhalten bleiben.
Forderung aus NRW: Grünstromprivileg wieder einführen
Als dritten zentralen Punkt zielte der Entschließungantrag auf die Verordnungsermächtigung zur Wiedereinführung des Grünstromprivilegs. Das ist dem Land NRW ein besonderes Anliegen. Denn dadurch würden Mieterstrommodelle wieder wirtschaftlich, was die Energiewende in den großen Städten vorantreiben würde. „Schließlich muss die Bundesregierung tatsächlich auch von der Verordnungsermächtigung für Ökostrommodelle Gebrauch machen“, fordert Johannes Remmel, grüner Wirtschaftsminister von NRW. „Hier besteht die Chance, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, so dass die erneuerbaren Energien mittel- und langfristig auf eigenen Füßen stehen, jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.“ Remmel kritisiert, dass wichtige Punkte, die Bestandteil der Stellungnahmen des Bundesrates waren, von der Bundesregierung aus dem EEG herausgehalten wurden. „An dieser Stelle, wo wir einen breiten politischen Konsens weiter bearbeiten und festigen sollten, nämlich den Weg der Energiewende, des Klimaschutzes und des Ausstiegs aus der Energiewende zu gehen, wäre es sinnvoll gewesen, hier intensiver und umfänglicher die Anregungen des Bundesrates mit aufzunehmen.“, kritisiert er. „Deshalb haben wir weiterhin Anforderungen an die Ausgestaltung und Abarbeitung des neuen EEG. Das gilt insbesondere für die Gestaltung der Eigenverbrauchsregelung. Besonders bei der Photovoltaik und der Kraft-Wärme-Kopplung ist zu befürchten, dass die Belastung bei vielen Projekten unwirtschaftlich macht und weitere Investitionen unterbleiben. Insgesamt besteht die Befürchtung, das gerade die Energiewende von unten bei kleinen und mittleren Unternehmen, bei Handwerkern, Ingenieuren, bei Stadtwerken, bei Bürgergenossenschaften Schaden leidet und hier die Initiative und Dynamik, die vorhanden ist und zunimmt, ausgebremst wird. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie, wenn sich das bestätigt, wirksam gegen gesteuert wird.“
Kostendebatte geht an den eigentlichen Ursachen vorbei
Auch aus dem Nachbarland Niedersachsen kommen kritische Anmerkungen, auch wenn die Regierung grundsätzlich zustimmt. Die Landesregierung in Hannover unterstützt die Initiative von NRW. Insbesondere kritisiert Stefan Wenzel (B90/Grüne), Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen, dass die EEG-Debatte fast ausschließlich eine Kostendebatte war. Dabei wurde immer wieder behauptet, die erneuerbaren Energien seien an den Steigerungen für die Haushaltsstrompreise schuld. Statt dessen war es die bewusste Blockade der Reform des Emissionshandels durch die Bundesregierung, die einen Preisverfall an der Strombörse und damit eine steigende EEG-Umlage provoziert hat. Schließlich sind die Preise für die CO2-Emissionen viel zu gering, was auch dazu führt, dass die alten Braunkohlekraftwerke immer noch viel Geld verdienen, während flexiblere Gaskraftwerke, die weniger Treibhausgase ausstoßen, vom Markt gedrängt werden. „Keiner dieser Gründe wird mit der Reform angepackt, wichtige Baustellen bleiben offen“, kritisiert Wenzel.
Nachdem der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, geht der Zeitplan von Bundesumweltminster Sigmar Gabriel (SPD) auf. Vorbehaltlich der Unterschrift des Bundespräsidenten wird das EEG 2014 am 1. August dieses Jahres in Kraft treten. (Sven Ullrich)