Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts verabschiedet. Der Branchenverband ZDH feiert die Reform als einen großen Erfolg für das Handwerk.
„Das Gesetz schließt die bestehende Haftungsfalle für Handwerker. Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Zudem ergänzt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen und sorgt damit für spürbar mehr Praxisnähe“, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Auch beim Bauvertragsrecht gebe es positive Aspekte. So entspreche die Einführung von Baukammern bei den Landgerichten einer langjährigen Forderung des Handwerks. „Die zügige Durchsetzung ihrer Ansprüche ist für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks essentiell“, betont Schwannecke. Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes würden in den nächsten Jahren allerdings erst durch die Gerichte geklärt werden müssen, mahnt der ZDH. (nhp)
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