Das Klimaschutzpaket der Koalition von CDU und SPD umfasst viele Einzelmaßnahmen. Wir haben für Sie einen Überblick zusammengestellt.
Das Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm umfasst 22 Seiten, auf denen vielfältige Wirtschafts- und Politikbereiche angesprochen werden. Lesen Sie hier im Überblick die wichtigsten Aussagen.
Einführung einer CO2-Bepreisung
Ab 2021 soll es einen Zertifikatspreis für Kohlendioxid geben. Er soll anfangs 10 Euro pro Tonne betragen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Ab 2026 sollen die Zertifikate gehandelt werden, dabei soll ein Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne und ein Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2 gelten.
Entlastung - Senkung der Stromkosten
Zeitgleich zur Einführung des CO2-Preises sollen Wirtschaft und Bürger beim Strompreis entlastet werden. Dafür sollen EEG-Umlage, Netzentgelte, Umlagen und Abgaben schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden. Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, weitere Senkungen sollen in den Folgejahren folgen.
Entlastung – Pendlerpauschale steigt
Die Pendlerpauschale wird angehoben. Damit sie vor allem für die Pendler mit langem Arbeitsweg wirkt, wird die erhöhte Pauschale von 35 Cent pro Kilometer erst ab dem 21sten Kilometer gezahlt. Dies gilt ab 2021 befristet bis 31.12.2026.
Entlastung – Wohngeld steigt
Wohngeldbezieher werden durch eine Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent unterstützt, um höhere Heizkosten abzufedern.
Sektorbezogene Maßnahmen – Gebäude
Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen die diversen bereits bestehenden Förderangebote gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Der Austausch von alten Ölheizungen soll mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem belohnt werden. Weitere Punkte in diesem Bereich sind die Aufstockung energetischer Stadtsanierungen, Verbesserung der Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine angestrebte Vorbildfunktion von Bundesgebäuden.
Sektorbezogene Maßnahmen – Verkehr
Die Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität soll ausgebaut werden – eine Million Ladepunkte bis 2030 sind das Ziel. Zudem wird es Steuererleichterung für dienstlich genutzte Elektroautos geben.Die Nutzung von Biokraftstoffen soll ausgebaut werden.
Eine Milliarde Euro stehen ab 2021 jährlich bereit, um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Ab 2025 sollen die Mittel auf zwei Milliarden Euro jährlich erhöht werden. Radwege werden attraktiver und sicherer gestaltet und ausgebaut.
86 Milliarden Euro werden der Bund und die Deutsche Bahn bis 2030 in den Ausbau des Schienenpersonenverkehrs investieren. Auch der Gütertransport auf der Schiene soll profitieren. Der LKW-Verkehr auf der Straße soll zunehmend elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Für die Binnenschifffahrt sind ebenfalls Maßnahmen geplant. Brennstoffzellentechnologie auf Wasserstoffbasis soll im Mobilitätssektor zu einer breiten Anwendung gelangen. Dafür wird es eine Nationale Wasserstoffstrategie geben.
Die KfZ-Steuer wird sich stärker an den CO2-Emissionen ausrichten. Die Luftverkehrsabgabe wird erhöht, die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Sektorbezogene Maßnahmen – Land- und Forstwirtschaft
Stickstoffüberschüsse sollen gesenkt, der Ökolandbau begünstigt werden. Fördermaßnahmen in der Tierhaltung werden stärker auf das Tierwohl ausgerichtet. Humusaufbau im Ackerland, Schutz von Moorböden und der Erhalt von Dauergrünland sind weitere Punkte. Wälder sollen nachhaltig bewirtschaftet werden. Lebensmittelabfälle sollen weniger werden.
Sektorbezogene Maßnahmen – Industrie
In der Industrie werden bestehende Fördermaßnahmen im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz ausgebaut.
Sektorbezogene Maßnahmen – Energiewirtschaft
Das Klimaschutzprogramm hält am beschlossenen Plan zum Kohleausstieg fest. Erneuerbare Energien sollen – wie bereits früher beschlossen – bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch haben.
Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen wird aufgehoben. Die Rahmenbedingungen für Mieterstrom sollen verbessert werden.
Speicher werden von bestehenden Umlagen befreit und erhalten den Letztverbraucherstatus.
Bei der Windkraft geht es vor allem um Akzeptanz. Der Mindestabstand von neuen Windkraftanlagen zu Wohngebieten soll mindestens 1000 Meter betragen. Die Bundesländer können geringere Mindestabstandsflächen festlegen. Auch Kommunen können geringere Mindestabstände festlegen. Sie sollen künftig zudem eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windrädern erhalten. Die 10H-Regel in Bayern bleibt erhalten.
Die Offshore-Windkraft wird auf 20 Gigawatt im Jahr 2030 ausgebaut.
Weitere Einzelmaßnahmen außerhalb der Sektoren sind Forschungs- und Innovationsförderung, die Stärkung von grünem Wasserstoff, die Unterstützung von Batteriezellfertigung in Deutschland, Forschung und Entwicklung zur Speicherung und Nutzung von CO2.
Monitoring
Die Bundesregierung wird die Fortschritte in den einzelnen Sektoren jährlich ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten lassen. Dafür wird das befristet eingesetzte Klimakabinett zur Dauerinstitution gemacht. (PF)