In seiner Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle fordert die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, die Regelungen für den Eigenverbrauch von Solarstrom zu entrümpeln. Mieterstromprojekte und gewerblicher Eigenverbrauch soll endlich möglich werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) warnt in seiner Stellungnahme zur EEG-Novelle davor, dass eine Umsetzung der EEG-Novelle in der vorgeschlagenen Form die in Paris beschlossenen und von der Bundesregierung unterzeichneten Klimaschutzziele erreicht nicht werden. Mit dem Ziel eines Ökostromanteils von 40 bis 45 Prozent bis 2025 bleibt die Bundesregierung weit hinter diesen Zielen zurück. Selbst das von der Bundesregierung anvisierte und ohnehin viel zu niedrig angesetzte Zubauziel von 2,5 Gigawatt wird mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen niemals erreicht. Im Gegenteil: Der Ausbau wird weiter ausgebremst und hunderttausende von Arbeitsplätzen werden verloren gehen, wenn die Novelle in der Form umgesetzt wird, wie sie aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt.
Zügiger Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare
Die DGS fordert deshalb, im EEG den zügigen Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien festzuschreiben. „Dass dies bei vernünftigen Randbedingungen technisch und kostengünstig möglich ist, zeigen die Veröffentlichungen des Fraunhofer ISE“, erklärt die DGS in ihrer Stellungnahme zum EEG. Tatsächlich haben die Forscher in Freiburg ausgerechnet, wie viel die Energiewende kostet. Dass sie nicht für lau zu haben ist, hat bisher noch nie jemand bezweifelt. Doch dass sie am Ende billiger wird als die Beibehaltung des jetzigen Systems, ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer ISE vom November des vergangenen Jahres.
Zubauziele erhöhen
Um höhere Ökostromanteile zu erreichen, müsste die Bundesregierung auch deutlich höhere Zubauziele festlegen. Immerhin habe die Solarbranche bewiesen, dass sie in der Lage ist, jährlich sieben Gigawatt Solarstromleistung aufzubauen, betonen die Experten von der DGS. „Nicht zuletzt durch die Verunsicherung wegen der ab 2012 vorgenommen gravierenden Änderungen im EEG ist sowohl die deutsche Technologieführerschaft im Bereich der Photovoltaik als auch die Marktrelevanz großer deutscher Player im Solarbereich verloren gegangen“, kritisiert die DGS.
Direktvermarktung mit Marktprämie kombinieren
Ausschreibungen halten die Fachleute für den falschen Weg. Denn Ausschreibungsmodelle haben in anderen Ländern nicht zu Kostensenkungen geführt, sondern nur zu weniger Zubau. „Wir halten diese Ausrichtung grundsätzlich für falsch, da diese dem Demokratisierungsprozess in der Energiewirtschaft und der Bürgerenergie zuwider läuft“, betont die DGS in ihrer Stellungnahme. Zusätzlich birgt der Vorschlag eine weitere Hürde für die Bürgerenergie. Denn die sonstige Direktvermarktung ist nur erlaubt, wenn der Betreiber keine Marktprämie für den Strom bekommt. Auf das Konzept der Direktvermarktung des Stroms in Kombination mit der Marktprämie stützt sich aber eine der beiden einzigen Energiegenossenschaften, die in den Ausschreibungen von Solarparkleistung eine Marktprämie gewonnen haben. Damit geht die Bundesregierung ganz klar den Weg, den Bau der großen Kraftwerke ausschließlich an die großen Playern der Energiebranche zu vergeben.
Kleine Anlagen von Ausschreibungen befreien
Die DGS begrüßt, dass Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt von den Ausschreibungen ausgenommen werden sollen. Diese Schwelle ist notwendig, um Mieterstromkonzepte oder Anlagen auf Dächern von Gewerbe- und Industriebetrieben realisieren zu können, die in der Regel eine Leistung von mehreren Hundert Kilowatt haben. Die Vergütung dieser Anlagen über Ausschreibungen zu ermitteln wäre das Aus für solche Projekte – nicht nur aufgrund des Risikos, sondern auch wegen des bürokratischen Aufwands, den Ausschreibungen zwangsläufig nach sich zieht. Deshalb ist auch das vom Bundesverbrand der Energie- und Wasserwirtschaft vorgeschlagene Hilfskonstrukt einer Bagatellgrenze von völlig willkürlich gewählten 30 Kilowatt keine Lösung dieses Problems. Im Gegenteil: Mieter und Eigentümer von Gebäuden, auf denen Solarstromanlagen installiert sind, sollten üppigen Eigenverbrauch betreiben. Nur so sind Transportkosten für Strom einzusparen – ein Aspekt, auf den weder das EEG noch der BDEW Rücksicht nimmt. Die Solarstromanlagen dürfen nicht nur als Standplätze für Kraftwerkskapazitäten großer Stromerzeuger begriffen werden, betont der DGS.
Kombilösungen ermöglichen
Deshalb sollten solche innovativen Konzepte wie Mieterstrom oder die Kombination von Einzeltechnologien wie Photovoltaik, Windkraft, Speicher und BHKW möglich wereden. „Treiber solcher Kombi- oder Verbundlösungen sind die Informations- und Kommunikationstechnologien, die auch im industriellen Bereich (Industrie 4.0) derzeit Beachtung finden“, erklären die Fachleute der DGS. „Sie bilden den Klebstoff zwischen den technischen Einzellösungen und bieten neue Perspektiven, die aktuell mit dem Begriff Sektorkopplung bezeichnet werden. Doch Anreize, durch solche Kombinationsmöglichkeiten Lösungen für die Energiewende anzubieten, sind derzeit nicht in Sicht. Sie müssen so schnell wie möglich im EEG Berücksichtigung finden.“
EEG-Novelle geht Probleme nicht an
Die DGS verlangt deshalb die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch, zumindest für Modelle, die innerhalb einzelner Kundenanlagen verwirklicht werden. „Die bereits bekannten Probleme, die durch Einbeziehung von Kleinanlagenbetreibern in den Umlagemechanismus, Behandlung von Mieterstrommodellen als Stromhandel und Einbeziehung von Eigenversorgern in Veröffentlichungspflichten, die an Stromkonzerne adressiert sind, werden vom Entwurf überhaupt nicht behandelt“, kritisiert die DGS. (Sven Ullrich)