Wer Sonnenstrom verkaufen will oder muss, kann ab September einen neuen Handelsplatz im Internet nutzen. Das Unternehmen Ispex bietet ein Auktionsverfahren mit standardisierten Verträgen an.
Solarstrom im Auktionsverfahren vermarkten – das klingt kompliziert, soll aber schon bald Realität werden. Ab September will die Ispex AG aus Bayreuth mit einem Online-Auktionsverfahren für Anbieter von Photovoltaikstrom an den Start gehen. Gestützt auf einschlägige Erfahrungen hat sich der unabhängige Energiedienstleister dieser Aufgabe gestellt.
Seit 2006 vermittelt Ispex Strom in Auktionen, vornehmlich für industrielle Großabnehmer von Strom und Gas, die auch beim Energiemanagement und bei der Energiebeschaffung beraten werden. Weil die Vertriebswege einfach und standardisiert gestaltet sind, bietet das Modell sowohl Energieversorgern als auch Großabnehmern Vorteile. Letztere können mit geringem Aufwand einen Energieliefervertrag schließen, Anbieter über standardisierte Vertriebswege Energie anbieten. „In der Startphase ging es wirklich nur um Großverbraucher. Ab einer Gigawattstunde Energie wurden über die Ispex individuelle Energielieferverträge geschlossen“, erzählt Unternehmenssprecher Jürgen Scheurer.
Erprobtes Modell
Jetzt gibt es auch kleinere Einheiten im Angebot. Lieferverträge ab 20.000 Kilowattstunden sind möglich. Auf der Auktionsplattform des Unternehmens werden Lieferverträge ab 500.000 Kilowattstunden geschlossen. Das Handelsvolumen der Ispex beträgt rund vier Gigawattstunden pro Jahr. 560 Energielieferanten sind auf der Plattform angemeldet. 2.500 Auktionen von insgesamt 25.000 Lieferstellen wurden bisher durchgeführt. Auf Basis dieser Vielzahl an Auktionen und gehandelten Mengen erstellt Ispex auch einen monatlichen Energiepreisindex, der einen realistischen Marktpreis für Industrie und Gewerbe darstellt.
Jürgen Scheurer beschreibt die Grundidee des Geschäftsmodells: „Das Verfahren ermöglicht Markttransparenz. Abnehmer müssten die Versorger einzeln anfragen und Preisvergleiche anstellen. Das bedeutet Aufwand. Und ob am Ende wirklich für den jeweiligen Abnehmer der bestmögliche Preis gefunden wird, bleibt ungewiss.“
Daniel Beuschel, Projektleiter für das Auktionsverfahren der Direktvermarktung, geht auf die Details ein: „Für die Vermittlung von Wind- und Solarstrom haben wir die Idee noch einmal weiterentwickelt. Wenn heute ein Betreiber einen Direktvermarkter sucht, bekommt er nicht nur drei verschiedene Preise, sondern auch drei verschiedene Verträge. Diese muss er lesen, eventuell von einem Anwalt gegenlesen lassen und mit seiner Bank durchsprechen. Das bedeutet einen recht großen Aufwand. An dieser Stelle haben wir angesetzt. Schließlich managen wir eine Vielzahl von geprüften Energielieferverträgen.“
Auf Standardvertrag geeinigt
In einem ersten Schritt wurden die verschiedenen Direktvermarkter dafür gewonnen, sich auf einen Standardvertrag zu einigen. Das heißt für den Energieanbieter, der die Plattform nutzen will, dass er keine Verträge mehr vergleichen muss. Lediglich der Preis unterscheidet sich. Er wird durch die Auktion festgelegt. Für Betreiber, die Energie über die Plattform anbieten wollen, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Bedingungen zu modifizieren, zum Beispiel was Bürgschaften oder zusätzliche Dienstleistungen betrifft. Sobald der Direktvermarkter ein Gebot abgibt, hat er damit auch diese modifizierten Bedingungen akzeptiert. (Petra Franke)
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der photovoltaik-Augustausgabe, die am 6.8.2015 erscheint.