Um die Risiken beim Bau und Betrieb einer Solarstromanlage zu minimieren, raten die Branchenvertreter vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den Investoren, von Anfang an auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. „Das Thema sollte schon bei der Kaufvorbereitung mit dem Installateur geklärt werden“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Versicherungslücken zum Beispiel bei Diebstahl von Modulen oder Schäden an Komponenten lassen sich vor Inbetriebnahme kostengünstig schließen.“ So sind viele Installateure ihrerseits gegen Schäden während der Bauphase abgesichert. Dass muss aber nicht so sein. „Klären Sie deshalb mit dem Fachbetrieb den Versicherungsschutz für die Zeit vor der Inbetriebnahme der Anlage“, raten die Branchenvertreter.
Keller mit versichern
Außer Schäden während der Bauphase an der Anlage selbst, kann die Installation der Solarstromanlage am Haus Schäden verursachen. Dafür haftet in der Regel der Bauherr, also der Hausbesitzer. Der kann sich dagegen mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Bevor der Bauherr aber eine solche Versicherung abschließt, sollte er prüfen, ob eine eventuell bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht schon Bauphasen mit einschließt. Dazu muss diese aber auch rechtzeitig abgeschlossen werden, so dass sie im Schadensfall auch greift. Steht die Anlage auf dem Dach, sollte sie gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Wind oder andere Umwelteinflüsse abgesichert werden. Das übernimmt in der Regel eine spezielle Photovoltaikversicherung. Aber auch die klassische Wohngebäudeversicherung kommt dafür in Frage, wenn der Betreiber der Anlage auch gleichzeitig der Hauseigentümer ist. Ob das möglich ist und zu welchen Konditionen, muss der Hausbesitzer bei seiner Versicherung erfragen. Viele Wohngebäudeversicherer erheben dafür lediglich einen Aufschlag auf die Versicherungsprämie. Vor allem sollte der Besitzer einer Solarstromanlage darauf achten, dass auch die Räume mitversichert sind, in denen die Wechselrichter und eventuell ein Stromspeicher untergebracht sind. Oftmals wir das vergessen.
Einspeisung ist unternehmerische Tätigkeit
Auch während ihres Betriebes kann die Solarstromanlage nicht nur Schaden erleiden, sondern auch verursachen. Es ist zwar bisher ein seltener Fall, dass herunterfallende Module Personen verletzen oder Autos beschädigen. Aber trotzdem ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung sinnvoll. In der Regeln kann der Anlagenbetreiber das über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abdecken lassen. Wenn er keine solche Versicherung hat, kann er versuchen, die Anlage gegen einen Aufschlag auf die Versicherungsprämie über die Privathaftpflicht zu versichern. Die meisten Versicherer lehnen das aber ab, weil die Einspeisung von Strom in das Netz eines Energieversorgers grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit ist. Eigens für Photovoltaikanlagen gibt es die Betreiberhaftpflicht, die solche Schäden abdeckt.
Ertragsausfälle gut absichern
Wichtig ist aber auch zu klären, die eventuelle Ertragsausfälle abgesichert sind. In der Regel übernimmt das die Anlagenversicherung. Aber da gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern, ab wann und wie lange ein Ertragsausfall versichert ist. Der Betreiber sollte darauf achten, dass dieser Zeitraum nicht zu knapp ausfällt, damit er auch während einer längeren Reparatur an der Anlage seine Ausfälle bezahlt bekommt. Zusätzlich gibt es noch eine Ertragsgarantieversicherung. Die gleicht Mindererträge aus, die durch überdurchschnittliche Systemverluste, Toleranzen der Komponenten sowie Planungsfehler, technische Defekte und Reparaturen auftreten. (Sven Ullrich)