Der Europäische Photovoltaik-Industrieverband EPIA kritisiert die neuen von der Europäischen Kommission beschlossenen Regelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese Regelungen sind vor allem für die Energieriesen gemacht und benachteiligen die Investoren in kleinere Anlagen.
Die Europäische Photovoltaik-Industrie Vereinigung (European Photovoltaic Industry Association – EPIA) kritisiert die neuen Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien. Die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Regeln diskriminieren die kleinen Erzeugergemeinschaften gegenüber den großen Energieanbietern. „Die Europäische Kommission scheint sich ein Energiesystem vorzustellen, in dem erneuerbare Energien hauptsächlich von den großen Playern entwickelt werden, indem sie eine Reihe von diskriminierenden Maßnahmen gegen die kleinen Stromerzeuger festlegt“, kritisiert EPIA. „Um die bessere Marktintegration der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, sollte sich die Kommission mehr auf die Beseitigung bestehender Schranken für die erneuerbaren Energien konzentrieren, statt die erneuerbaren Energien in ein Marktsystem zu zwingen, das einfach nicht für sie nicht geeignet ist“, ergänzt Alexandre Roesch, bei der EPIA zuständig für alle Belange der Marktregulierung.
Ausschreibungsverfahren sollen Standard werden
Der Verband bezieht sich dabei auf die Regelung, dass ab 1. Januar des kommenden Jahres Strom aus neu gebauten Anlagen mit einer Leistung von über 500 Kilowatt nur noch auf der Basis von Marktprämien oder Grünstromzertifikaten vergütet werden darf. Haben die Betreiber von kleinen und mittelgroßen Anlagen keinen direkten Zugang zum Strommarkt, müssen sie ihre Energie über einen Zwischenhändler verkaufen. Das bedeutet, die Anlagenbetreiber und Zwischenhändler müssen zuverlässige Kommunikationsstrukturen aufbauen, die derzeit nicht existiere, gibt EPIA zu bedenken. Außerdem bekommen die Anlagenbetreiber keine Förderung in Zeiten mit negativen Strompreisen an den Börsen mehr.
Außerdem muss in den kommenden beiden Jahren die Einspeisevergütung für mindestens 5 Prozent der geplanten neuen erneuerbarer Kraftwerksleistungen ausgeschrieben werden. Ab 1. Januar 2017 gilt das für die komplette geplante Leistung von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms. Dann dürfen keine Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt mehr gebaut werden, wenn die Betreiber sich nicht an einer solchen Ausschreibung beteiligt und eine Einspeisevergütung gewonnen haben. Die Mitgliedsstaaten dürfen von dieser Regelung nur abweichen, wenn entweder zu wenige Anlagenbetreiber an der Ausschreibung teilnehmen oder das Ausschreibungsverfahren zu einer höheren Förderung führen würde.
Die kleinen werden benachteiligt
Sollte die EU diesen Mechanismus tatsächlich umsetzen, werden die vergleichsweise kleinen Energiegenossenschaften benachteiligt. Denn diese können das damit verbundene Risiko nicht tragen oder auf viele Projekte verteilen und die Kosten für das Ausschreibungsverfahren nicht bezahlen, betont Alexandre Roesch. „Die Grenze von einem Megawatt, unter der andere Fördermaßnahmen möglich sind, ist nicht genug“, erklärt Roesch. „Denn die genossenschaftlichen und kommunalen Projekte zum Beispiel werden nun gezwungen, ebenfalls an einem solchen Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, das eigentlich für die großen Energiekonzerne gemacht ist.“ Zusätzlich werde die Europäische Union die selbst gesteckten Ziele des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes auf diese Weise nicht erreichen, warnt der Verband. (Sven Ullrich)